Am Montag haben die Mitgliedstaaten der EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zugestimmt. Seit März 2022 standen die Staaten mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament in Verhandlungen. Ziel der Verordnung ist es, Alltagsprodukte zukünftig langlebiger, energiesparsamer und leichter reparierbar zu machen.
Damit löst die neue Ökodesign-Verordnung die bisherige Ökodesign-Richtlinie ab, die nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Geschirrspüler umfasste. Der Anwendungsbereich der neuen Verordnung erstreckt nun fast alle Alltagsprodukte, darunter Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel oder Chemikalien. Es können jetzt auch weitreichendere Vorgaben beispielsweise zur Wiederverwendbarkeit oder zur Wasserverschmutzung gemacht werden. Die neuen Regeln gelten auch für den Onlinehandel und Importware.
Erste Produktverordnungen ab Ende 2025
Die neue Ökodesign-Verordnung stellt dabei selbst noch keine Anforderungen an die betroffenen Produkte. Sie beinhalte lediglich Kriterien für neue Produktregulierungen, die in Form von nachgeordneten produktspezifischen Verordnungen erlassen werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Die Anforderungen in den Produktverordnungen beträfen den gesamten Lebenszyklus eines Produktes und bildeten ein großes Spektrum an Nachhaltigkeitsaspekten ab. Darunter fallen demnach neben der Materialeffizienz z. B. auch die Aspekte Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendung, Aufbereitung, der CO2- und Umweltfußabdruck sowie Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung.
Um den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit für die Umgestaltung ihrer Produkte einzuräumen, sollen diese Regelungen laut BMWK zukünftig grundsätzlich nach einer Übergangszeit von 18 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung angewendet werden. Den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen soll demnach dabei besonders Rechnung getragen werden. Die Europäische Kommission rechnet Ende 2025 mit den ersten nachgeordneten Produktverordnungen zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung. Sie soll in Kürze im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden und noch diesen Sommer in Kraft treten.
Die Vorgabe, gebrauchsfähige Textilien und Schuhe nicht mehr zu vernichten, gilt für große Unternehmen direkt zwei Jahre nach Inkrafttreten, während kleinen und mittleren Unternehmen eine Übergangszeit von sechs Jahren eingeräumt wird. Zusätzlich wird die Europäische Kommission ermächtigt, auch weitere Produktgruppen vergleichbar zu regulieren.
Aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz heißt es, die Bundesregierung habe sich unter anderem für besseres Recycling, ein ambitioniertes Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren sowie eine angemessene Beteilung der Mitgliedsstaaten eingesetzt. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßten den Abschluss der Verhandlungen.