EU einigt sich auf nachhaltigen Verbraucherschutz

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine Anpassung der EU-Vorschriften für nachhaltigen Verbraucherschutz geeinigt. 

"Zusammen mit anderen Initiativen wie dem Recht auf Reparatur werden die neuen Vorschriften einen wichtigen Beitrag zum ökologischen Wandel leisten, indem sie alle Bürgerinnen und Bürger in diese Bemühungen einbeziehen", erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die neuen Vorschriften gäben Verbraucherinnen und Verbrauchern Instrumente an die Hand, die sie benötigten, um nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen.

Wie von der Kommission im März 2022 vorgeschlagen, ändern die neuen Vorschriften die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über Verbraucherrechte. Das Parlament und der Rat müssen ihre politische Einigung nun noch förmlich annehmen.

Redaktion beck-aktuell, ak, 21. September 2023.