Strenge Standards für freies und demokratisches Internet
Laut Bundeswirtschaftsministerium werden mit dem Digital Services Act die Regeln der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 fit für die Zukunft gemacht. Europa schaffe mit dem Digital Services Act weltweit die schärfsten Standards für ein freies und demokratisches Internet, erläutert Staatssekretär Sven Giegold (Bündnis 90/Die Grünen). Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und den damit einhergehenden Desinformationskampagnen werde das Internet entscheidend gestärkt. Mit dem DSA würden Verbraucherinnen und Verbraucher und deren Grundrechte im Internet geschützt. Gemeinsam mit dem Digital Markets Act untermauere Europa so auch die internationalen Gesetze. "Es ist damit klar, dass nicht das Recht des Stärksten gilt", betont Giegold.
Meldeverfahren zur Entfernung illegaler Inhalte und Beschwerdemechanismen
Ein verpflichtend einzuführende Meldesystem werde Nutzerinnen und Nutzern das Kennzeichnen illegaler Inhalte erlaube und Plattformen die Zusammenarbeit mit "vertrauenswürdigen Hinweisgebern" ermöglichen. Neue Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen sollen dafür sorgen, Verkäufer illegaler Waren leichter aufspüren zu können. Wirksame Beschwerdemechanismen sollen es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, eine Entscheidung einer Plattform, einen Inhalt zu entfernen oder nicht zu entfernen, überprüfen zu lassen.
Mehr Transparenz bei Empfehlungsalgorithmen
Die Online-Plattformen sollen transparenter werden, insbesondere bei den Algorithmen, die zum Beispiel den Empfehlungssystemen der Plattformen zugrunde liegen. Sehr große Plattformen würden verpflichtet, Risiken für den Missbrauch ihrer Systeme zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen. Das Risikomanagement der Plattformen werde von unabhängiger Seite überprüft. Weiter solle die Forschung Zugriff auf die Kerndaten größerer Plattformen erhalten, um unabhängig die Wirkweise der Algorithmen sowie Risiken für Gesellschaft und Demokratie untersuchen zu können.
Verbot von "dark patterns" und Einschränkung personalisierter Werbung
Weiter verbiete der DSA sogenannte dark patterns, also irreführende Benutzeroberflächen, die Nutzerinnen und Nutzer zu ungewollten Handlungen verleiten. Personalisierte Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richte oder sensible Daten verwende, wie zum Beispiel die sexuelle Orientierung, sei zukünftig untersagt.
Durchsetzung obliegt Mitgliedstaaten und bei sehr großen Plattformen der Kommission
Bei der Durchsetzung der neuen Regelungen spielen die Mitgliedstaaten laut Ministerium die Hauptrolle. Allerdings würden sie dabei von einem neuen Europäischen Gremium für digitale Dienste unterstützt. Bei sehr großen Plattformen übernehme die EU-Kommission die Überwachung und Durchsetzung. Dies solle der Komplexität des Online-Raums gerecht werden.