Die Europäische Union bietet Großbritannien nach dem Brexit eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020. Dies teilte EU-Unterhändler Michel Barnier am 20.12.2017 mit. In dieser Übergangszeit müsse Großbritannien alle Regeln des EU-Binnenmarkts und der Zollunion einhalten. Auch neue Entscheidungen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof sollen weiter für Großbritannien gelten. Das Land werde aber keine Mitsprache in den europäischen Institutionen mehr haben, stellte Barnier klar.
Zweite Verhandlungsetappe steht an
Die Europäische Union hatte am 15.12.2017 die Ausweitung der Brexit-Verhandlungen gebilligt, nachdem erste Fortschritte erzielt worden waren. Nun geht es in die zweite Verhandlungsetappe über die Übergangsphase und die künftigen Beziehungen zwischen EU und Großbritannien. Das Vereinigte Königreich will die EU am 29.03.2019 verlassen.
Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2017 (dpa).
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