Die meisten nicht umgesetzten Menschenrechtsurteile ergingen gegen Russland und die Türkei

Russland und die Türkei sind die beiden Länder mit der höchsten Zahl an nicht umgesetzten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das geht aus einem Bericht für das Jahr 2017 hervor, den das Ministerkomitee des Europarats am 04.04.2018 in Straßburg veröffentlichte. In Russland warteten demnach mehr als 2.000 Fälle von Menschenrechtsverletzungen auf eine Lösung. In der Türkei waren mehr als 1.500 Urteile des Straßburger Gerichtshofs nicht umgesetzt. Insgesamt sank die Zahl der ungelösten Fälle in den 47 Europaratsstaaten im vergangenen Jahr allerdings.

Russland mit höchsten Entschädigungssummen

Die hohe Zahl an ungelösten Fällen in den beiden Ländern hängt auch damit zusammen, dass sie zuletzt am häufigsten in Straßburg wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt wurden. Russland war zugleich der Staat, der nach Urteilen aus dem vergangenen Jahr die höchste Summe an Entschädigungen zahlen muss - 14,6 Millionen Euro. Die Türkei liegt mit 11,6 Millionen Euro nach Italien auf Platz drei.

Keine Frist für Urteilsumsetzung

Das Ministerkomitee des Europarats wacht darüber, dass die 47 Mitgliedstaaten Menschenrechtsverletzungen, für die sie verurteilt wurden, in Zukunft vermeiden. Zum Beispiel kann das Gremium die Regierungen auffordern, nationale Gesetze anzupassen, die Haftbedingungen in Gefängnissen zu verbessern oder die Gewalt von Sicherheitskräften einzudämmen. Eine Frist, innerhalb derer Urteile umgesetzt sein müssen, gibt es nicht. Aber Länder, die sich dauerhaft nicht an die Weisungen des Ministerkomitees halten, können im Extremfall aus dem Europarat ausgeschlossen werden. Das ist allerdings noch nie passiert.

Redaktion beck-aktuell, 5. April 2018 (dpa).

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