Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien wegen Binnenmarktgesetzes

Die Europäische Kommission hat gegen das Vereinigte Königreich ein Vertragsverletzungsverfahrens wegen Verletzung des EU-Austrittsabkommens gestartet. Dies hat sie am 01.10.2020 mitgeteilt. Auslöser sind geplante Änderungen am Abkommen durch das britische Binnenmarktgesetz.

Ultimatum verstrichen

Die Kommission wirft dem Vereinigten Königreich vor, mit dem Binnenmarktgesetz ("United Kingdom Internal Market Bill") "eklatant" gegen das Protokoll zu Irland/Nordirland zu verstoßen. Die britische Regierung bestätigte diesen Verstoß und erklärte, dass das Gesetz es der Regierung ermöglichen solle, dauerhaft von den Verpflichtungen aus dem Protokoll abzuweichen. Trotz zahlreicher Aufforderungen der EU habe die britische Regierung die strittigen Teile des Gesetzentwurfs nicht gestrichen, so die Kommission. Nachdem ein von der Kommission gestelltes Ultimatum bis Ende September 2020 verstrichen war, verschickte die EU-Behörde nun das Aufforderungsschreiben. Das Vereinigte Königreich habe jetzt bis Ende Oktober 2020 Zeit, sich dazu zu äußern. Das Binnenmarktgesetz passierte am 29.09.2020 das britische Unterhaus. Das Gesetz muss noch das Oberhaus passieren.

Redaktion beck-aktuell, 1. Oktober 2020.