EU-Kommission will EU-Gasvorschriften auf Pipelines für Importe ausweiten

Um das Funktionieren des Energiebinnenmarktes der EU zu verbessern und eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, hat die Europäische Kommission am 08.11.2017 vorgeschlagen, die EU-Gasrichtlinie zu ändern. Mit der Änderung soll die bestehende Gasrichtlinie (RL 2009/73/EG) ergänzt und klargestellt werden, dass die wesentlichen Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich (Zugang Dritter, Entgeltregulierung, eigentumsrechtliche Entflechtung und Transparenz) für alle Gasleitungen, die in Drittländer hinein- beziehungsweise aus Drittländern herausführen, bis zur Grenze des EU-Gebiets gelten.

Integrierter Gasmarkt Eckpfeiler der EU-Energieunion

Mit den Vorschlägen soll sichergestellt werden, dass alle größeren Pipelines, die in das EU-Gebiet führen, den EU-Vorschriften entsprechen, mit dem gleichen Maß an Transparenz betrieben werden, für andere Betreiber zugänglich sind und effizient betrieben werden. Sobald der Änderungsvorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen ist, werde ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vollendung der Energieunion verwirklicht sein, so die Kommission. Ein integrierter Gasmarkt sei der Eckpfeiler der Energieunion der EU und eine der zentralen Prioritäten der Kommission, hatte EU-Präsident Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner Rede zur Lage der Union am 13.09.2017 erklärt.

Mehr Wettbewerb zwischen Gaslieferanten und größere Energieversorgungssicherheit

Mit den neuen Bestimmungen wird laut EU-Kommission auch dazu beigetragen, dass die Ziele des EU-Gasmarkts erreicht werden. Dazu gehörten die Steigerung des Wettbewerbs zwischen den Gaslieferanten und die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit in der EU. Indem dafür gesorgt werde, dass alle größeren Pipelines, die ganz oder teilweise im Gebiet der EU liegen, in einem transparenten Regulierungsrahmen effizient betrieben werden, könnten die Interessenkonflikte zwischen Infrastrukturbetreibern und Gaslieferanten reduziert und nichtdiskriminierende Entgelte garantiert werden.

Ausnahmen sollen möglich sein

Zusätzlich schlägt die Kommission vor, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, vorhandene grenzüberschreitende Leitungen im Einzelfall und in einem gewissen Umfang von der Anwendung dieser Richtlinie auszunehmen, sofern die Ausnahmeregelung sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb oder die Versorgungssicherheit auswirkt.

Hintergrund: EU immer mehr auf Gasimporte angewiesen

Die Abhängigkeit der Europäischen Union von Erdgasimporten nimmt zu. Dieser Trend wird sich laut Kommission aufgrund abnehmender heimischer Gasproduktion voraussichtlich fortsetzen. Der Großteil der Gasimporte der EU stammt aus Russland (42% der Gesamtimporte im Jahr 2016), gefolgt von Norwegen (34%) und Algerien (10%).

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2017.