Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren legt Bericht vor

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingesetzte Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren hat am 20.06.2017 ihren Bericht vorgelegt. Das Experten-Gremium unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio hat darin Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme und deren Behandlung in Politik und Gesetzgebung entwickelt.

Erste Leitlinien für Politik und Gesetzgebung

Die Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren hat laut Di Fabio erste Leitlinien für Politik und Gesetzgebung entwickelt, die eine Zulassung automatisierter Fahrsysteme erlauben, allerdings im Hinblick auf Sicherheit, menschliche Würde, persönliche Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie besondere Anforderungen stellen. Der Bericht der Ethik-Kommission umfasst insgesamt 20 Thesen.

Schutz menschlichen Lebens im Vordergrund

Kernpunkte des Berichts sind, dass das automatisierte und vernetzte Fahren ethisch geboten ist, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz). Zweitens müsse Sachschaden stets vor Personenschaden gehen, das bedeute, dass in Gefahrensituationen der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität haben müsse. Außerdem müsse bei unausweichlichen Unfallsituationen jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig sein.

Verantwortlichkeit muss klar geregelt sein

In jeder Fahrsituation müsse zudem klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer. Wer aktuell fahre, müsse stets dokumentiert und gespeichert werden (unter anderem zur Klärung möglicher Haftungsfragen). Der Fahrer müsse auch grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).

Redaktion beck-aktuell, 20. Juni 2017.

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