USA: Supreme Court lässt Trumps Einreiseverbote vorerst teilweise zu

Etappensieg für Donald Trump: Das Oberste US-Gericht machte am 26.06.2017 einstimmig den Weg für Teile der Einreiseverbote des US-Präsidenten frei. Aus der 16-seitigen Begründung des Supreme Courts geht hervor, dass der Präsident bestimmten Menschen die Einreise verbieten darf. Die Regelung gilt bis zur Hauptverhandlung im Herbst. Wegen der Befristung des Einreisestopps könnte es aber theoretisch sein, dass diese Verhandlung gar nicht mehr nötig ist.

Trumps geplantes Einreiseverbot

Trump wollte ein 90-tägiges Einreiseverbot für Menschen aus den überwiegend muslimischen Ländern Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen. In dieser Zeitspanne will die Regierung an besseren Mechanismen zur Überprüfung von Visa-Antragstellern arbeiten. Zudem soll es einen 120-tägigen Einreisestopp für Flüchtlinge aus allen Ländern geben.

Supreme Court schränkt ein

Der Supreme Court entschied, dass aus den betreffenden Ländern zunächst nur einreisen darf, wer glaubwürdige Beziehungen in die USA nachweisen kann. Das würde etwa für Familienmitglieder gelten, aber auch für Studenten oder Mitarbeiter von US-Firmen. Auch Flüchtlinge müssen solche Beziehungen in die USA nachweisen, andernfalls dürfen sie nicht einreisen. Die abgemilderten Einreiseverbote können nun voraussichtlich binnen 72 Stunden in Kraft treten. Trump hatte vergangene Woche eine entsprechende Anordnung erlassen.

Einreisestopp von mehreren Bundesgerichten gestoppt

Mehrere Bundesgerichte hatten das Inkrafttreten blockiert und zwei Bundesberufungsgerichte diese Entscheidungen bestätigt. Daraufhin hatte die Regierung das höchste Gericht angerufen. Mit seiner Entscheidung setzte es sich über die Vorinstanzen hinweg.

Trump wertet Entscheidung als Erfolg

Die einstimmige vorläufige Entscheidung des Supreme Courts bedeutet einen wichtigen politischen Etappensieg für Trump. Der Präsident wertete die einstimmige Entscheidung als klaren Sieg für die nationale Sicherheit. Demokraten und Bürgerrechtler kündigten Proteste gegen die Dekrete an. Man sei für die Gerichtsentscheidung im Herbst optimistisch.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juni 2017 (dpa).

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