Erstes Urteil gegen "Freie Kameraden": LG Dresden verurteilt Neonazis

Zwei Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Freie Kameradschaft Dresden" (FKD) sind am 24.08.2017 am Dresdner Landgericht zu Freiheitsstrafen von je drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Die Staatsschutzkammer sah die Vorwürfe der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, der gefährlichen Körperverletzung, des Landfriedensbruchs und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion nach zehn Verhandlungstagen bestätigt. Für den 19-jährigen Täter verhängte die Kammer eine Jugendstrafe. Diese und das Urteil für den 27 Jahre alten Mitangeklagten sind noch nicht rechtskräftig.

Mehrfache Angriffe

Die Dresdner Neonazis hatten im Zuge eines Deals – Geständnisse gegen eine mildere Strafe – zugegeben, seit 2015 mehrfach Asylbewerber und andere Menschen angegriffen, drangsaliert und verprügelt zu haben. Danach waren sie etwa an Krawallen vor der Asylbewerberunterkunft in Heidenau im August 2015 sowie im Oktober am Anschlag auf ein linksalternatives Wohnprojekt in Dresden beteiligt. Der Jüngere agierte zudem in einer selbsternannten Bürgerwehr auf dem Dresdner Stadtfest 2016.

Täter warn Mitglied in organisierter Gruppe

Die FKD sei gebildet worden, um Angst und Schrecken unter Flüchtlingen zu verbreiten und politische Gegner zu beeindrucken, erklärte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista. Alle Gewalttaten wurden geplant, das Vorgehen war konspirativ, mit eigenem Info-Handy, separaten Chats und einheitlichem Logo. Die Mitglieder waren bewaffnet und einheitlich vermummt. "Sie nahmen sich als Organisation wahr, die bis mindestens Februar 2016 bestand."

Zweiter Prozess beginnt Mitte September

Die FKD war bei Angriffen auf die Heime aufgefallen, teils in Kooperation mit der unter Terrorverdacht stehenden "Gruppe Freital". Im Zuge der Ermittlungen gegen die Neonazi-Gruppe wurden bisher zehn Beschuldigte verhaftet. Am 13.09.2017 soll ein zweiter Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder am LG beginnen. Angeklagt sind eine 27-Jährige und fünf junge Männer zwischen 22 und 29 Jahren.

LG Dresden, Urteil vom 24.08.2017

Redaktion beck-aktuell, 25. August 2017 (dpa).

Mehr zum Thema