Erstmals Prozess um mutmaßliche Todesschwadron in Belarus

Im schweizerischen St. Gallen befasst sich erstmals ein Gericht mit der Frage, ob die autoritäre Regierung von Alexander Lukaschenko in Belarus bei der Unterdrückung von Oppositionellen Todesschwadronen eingesetzt hat. Menschenrechtler bezeichnen den Strafprozess als bahnbrechend.

Angeklagt ist der Weißrusse Juri Garawski, der nach eigenen Angaben als Mitglied einer solchen Todesschwadron 1999 an der Ermordung von drei Oppositionellen beteiligt war und 2018 in die Schweiz flüchtete.

Bei den Opfern handelt es sich um den ehemaligen Innenminister Juri Sacharenko, den Ex-Leiter der Wahlkommission Viktor Gontschar und den Geschäftsmann Anatoli Krassowski. Sie sind seit 1999 verschwunden. Ihr Schicksal wurde von den belarussischen Behörden nie aufgeklärt.

Internationales Übereinkommen erlaubt Verhandlung vor Schweizer Gericht

Menschenrechtler halten den Prozess für historisch, weil das Vorgehen gegen Oppositionelle in Belarus erstmals gerichtlich unter die Lupe genommen wird. Eigentlich haben die mutmaßlichen Verbrechen keinen Bezug zur Schweiz, weil sie im Ausland gegen Ausländer begangen wurden. Sie können dort aber zur Anklage gebracht werden, weil die Schweiz dem internationalen Übereinkommen zum Schutz vor Verschwindenlassen beigetreten ist.

Eine Verurteilung ist möglich, wenn das Gericht feststellt, dass der Angeklagte "im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation" handelte. Deshalb stehen die Hintermänner im Machtapparat des Landes im Fokus des Gerichts.

Redaktion beck-aktuell, 19. September 2023 (dpa).

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