Erster Lkw-Kartellprozess nach BGH-Urteil eröffnet

Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs zu Sammelklagen hat am Mittwoch in München ein großer Schadenersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell begonnen. Am Landgericht München fordern die Käufer Zehntausender Lastwagen von den großen europäischen Lkw-Konzernen wegen Preisabsprachen eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz. Vor dem LG geht es jetzt aber zunächst einmal darum, ob die Sammelklage in dieser Form überhaupt zulässig ist.

Schaden für Lkw-Käufer unklar

Die EU-Kommission hatte Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault und Scania 2016 und 2017 fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen, Scania bestreitet eine Beteiligung. Die EU-Kommission hatte allerdings offengelassen, ob den Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden war.

Forderungen an Inkasso-Firma abgetreten

Wie in einem vorangegangenen Prozess haben die Lkw-Käufer auch jetzt ihre Forderungen an die Inkasso-Firma Financialright Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33% als Provision erhält.

LG: Inkasso-Erlaubnis überschritten

Die erste Klage über 867 Millionen Euro hatte das LG München im Februar 2020 abgewiesen. Mit der Sammelklage überschreite die Klägerfirma ihre Inkasso-Erlaubnis, entschied die Kammer damals. Außerdem führe die Bündelung von Ansprüchen mit völlig unterschiedlichen Fahrzeugen und ganz unterschiedlichen Erfolgsaussichten zu einer rechtswidrigen Interessenkollision. Financialright hatte Rechtsmittel eingelegt, die Berufung liegt nun beim Oberlandesgericht München.

Lkw-Käufer erhoffen nach BGH-Urteil Rückenwind

Nach einem Urteil des BGH im Juni erhoffen sich die Lkw-Käufer nun jedoch Rückenwind. Der BGH hatte eine Sammelklage der Financialright-Tochter Myright für zulässig erklärt, die die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebündelt hatte. Weder die Bündelung von Forderungen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten noch die Einbindung eines Prozessfinanzierers begründeten gleich einen erheblichen Interessenkonflikt.

Lkw-Bauer skeptisch

Die Lkw-Bauer sehen aber große Unterschiede zum Dieselauto-Verfahren: In der Lkw-Klage seien viel zu unterschiedliche Forderungen gebündelt und zu viele von vornherein unberechtigte Ansprüche enthalten.

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2022 (dpa).