Erste Urteile nach annullierter Präsidentenwahl in Österreich

Zwei Jahre nach der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl in Österreich hat die juristische Aufarbeitung vor Gericht zu ersten Ergebnissen geführt. Vor dem Landgericht Klagenfurt sind am 26.07.2018 nach wenigen Stunden Verhandlung die ersten Angeklagten verurteilt worden. Ein Abteilungsleiter des Meldeamtes von Villach wurde wegen Amtsanmaßung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe sowie 14.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Geldstrafe zwischen 5.400 und 14.000 Euro

Acht weitere Angeklagte aus den Reihen der Bezirkswahlbehörde müssen wegen falscher Beurkundung im Amt zwischen 5.400 und 14.000 Euro Geldstrafe zahlen. Eine Angeklagte, die den Skandal mit ihren Aussagen ins Rollen gebracht hatte, wurde freigesprochen.

Zahlreiche Verstöße gegen das vorgesehene Prozedere

Die Angeklagten hatten mit ihren Unterschriften unter einem Protokoll bestätigt, dass die Wahlkarten ordnungsgemäß ausgezählt worden seien, obwohl sie bei der Auswertung und Auszählung der Briefwahlstimmen nicht anwesend waren. Dabei beriefen sie sich auf bisherigen Brauch. Die Auszählung dieser Stimmen war – entgegen den Vorschriften – schon am Wahl-Sonntag erfolgt und nicht erst am Montag nach der Wahl. Eine FPÖ-Beisitzerin hatte diese Unregelmäßigkeiten öffentlich gemacht. Am Ende kamen in vielen Wahlbezirken Verstöße gegen das vorgesehene Prozedere ans Licht.

Keine Manipulation bei Stimmenzahl

Auch wenn es zu keiner Manipulation bei der Stimmenzahl für die beiden Bewerber – den grünen-nahen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer (FPÖ) – gekommen war, hob der Verfassungsgerichtshof aufgrund der verfahrenstechnischen Missstände die komplette Wahl vom 22.05.2016 auf. Bei der erneuten Wahl am 04.12.2016 baute Van der Bellen seinen zunächst hauchdünnen Vorsprung vom Mai gegenüber Hofer deutlich aus.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2018 (dpa).

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