Erste Schadenersatzklagen nach Corona-Fällen in Ischgl eingereicht

Der Umgang der österreichischen Regierung mit der Coronavirus-Ausbreitung im Skiort Ischgl hat erste Schadenersatzklagen zur Folge. Vier Musterklagen von Menschen, die sich im März 2020 angesteckt haben, liegen beim Landgericht Wien, wie das Gericht am 23.09.2020 bestätigte. Bei den Amtshaftungsklagen geht es nach Verbraucherschützer Peter Kolba um verschiedene Summen von bis zu 100.000 Euro, unter anderem für Schmerzensgeld und Kostenerstattung.

Drei Deutsche unter den Muster-Fällen

Außerdem soll die Haftung für Folgeschäden geklärt werden. Unter den Muster-Fällen sind drei Deutsche sowie ein Österreicher, der nach dem Skiurlaub im April an Covid-19 starb. Die drei anderen, unter ihnen ein Geschäftsreisender aus München, waren teils schwer erkrankt und könnten Dauerschäden behalten, hieß es. "Es sind nur die ersten Klagen, weitere werden folgen", kündigte Kolba an.

Tourismusbetrieb zu spät beendet

Kolbas Verbraucherschutzverein wirft den Verantwortlichen vor, den Tourismusbetrieb im Tiroler Paznauntal trotz des grassierenden Virus nicht bereits vor dem Anreisetag 07.03.2020 beendet zu haben. Die Verkündung der Quarantäne "ab sofort" am 13.03.2020 durch Bundeskanzler Sebastian Kurz habe für chaotische Zustände und Massenabreisen gesorgt.

Über 6.000 Betroffene meldeten sich bei Verein

Bei dem Verein haben sich nach Kolbas Angaben mehr als 6.000 Menschen aus 45 Ländern gemeldet, die sich in Ischgl angesteckt haben sollen. Mehr als 1.000 von ihnen erteilten dem Verein laut ihm die Vollmacht, in ihrem Namen zu klagen. Die Klagen würden fallen gelassen, wenn die Regierung Fehler eingestehe und Schadenersatz anbiete, sagte Kolba.

Redaktion beck-aktuell, 23. September 2020 (dpa).