Erste KBA-Genehmigung für Hardware-Nachrüstungen von Diesel-Autos

Nach langer Wartezeit können die ersten Besitzer von Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 5 ihre Auto nachrüsten, um so Fahrverbote in Deutschland zu vermeiden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilte nach monatelangen Verzögerungen die erste Allgemeine Betriebserlaubnis zur Dieselnachrüstung.

Erstes Abgasnachrüstsystem vom KBA gebilligt

Diese betrifft nach Darstellung des Bamberger Technologie-Anbieters Dr Pley Nachrüstsätze zunächst für Volvo-Modelle. Demnächst seien Genehmigungen auch für Fahrzeuge von Daimler und BMW zu erwarten. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am 27.07.2019, dass das erste Abgasnachrüstsystem vom KBA gebilligt worden sei und weitere folgten. Nähere Angaben wollte eine Sprecherin nicht machen. 

In Deutschland circa fünf Millionen Diesel-Pkw betroffen

In Deutschland sind weit mehr als fünf Millionen Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 5 auf den Straßen unterwegs. Wegen des hohen Ausstoßes von Stickoxiden (NOx) sind sie an vielen Orten von Fahrverboten bedroht. Mit einer Hardwarenachrüstung älterer Fahrzeuge könnte dies verhindert werden. Die Kosten für die Umrüstung wurden in der Vergangenheit auf etwa 3.000 Euro pro System geschätzt. Einige Autobauer haben zugesagt, sich an den Kosten zu beteiligen. 

Finanzierungskompromiss erzielt

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und auch die Hersteller hatten sich lange gegen Hardware-Nachrüstungen gesträubt, dann aber 2018 einen Kompromiss für die Finanzierung erzielt. Allerdings machen nicht alle mit. Mitte Mai 2019 hatte Scheuer seine Zweifel noch bekräftigt. Er sei gespannt, ob Hersteller von Nachrüstsets ihre Zusagen einhalten und liefern können. Die Umrüstungen am Motor sind Teil eines Maßnahmenpakets der Regierung für bessere Luft. Nach den Vorgaben des KBA dürfen die umgerüsteten Autos im Realbetrieb noch 270 Milligramm Stickoxid je Kilometer ausstoßen, um von Fahrverboten verschont zu werden. Das KBA habe dem Nachrüstsatz für Volvo-Modelle mit 2,0- beziehungsweise 2,4-Liter-Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 eine Betriebserlaubnis erteilt, bestätigte der Anbieter Dr Pley. Dies umfasse die Volumenmodelle XC60, XC70, S60, V60. Für Daimler-Modelle werde eine KBA-Erlaubnis zum 31.07.2019 erwartet, für BMW-Modelle zum 15.08.2019. Bundesweit gibt es von Gerichten verhängte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge – unter anderem in Hamburg und Stuttgart.

In Nordrhein-Westfale stehen wegweisende Urteile an

In Nordrhein-Westfalen stehen jetzt Entscheidungen und wegweisende Urteile an. Das Oberverwaltungsgericht des Landes wird im Rechtsstreit um drohende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge am 31.07.2019 eine erste Entscheidung treffen. Nach Angaben einer OVG-Sprecherin will das Gericht mit dem ersten Urteil für die Stadt Aachen auch wegweisende Hinweise für die andere betroffenen Städte verkünden (Az.: 8 A 2851/18). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne der Bezirksregierung Köln. 

DUH klagt in zahlreichen Städten

Die Stadt Aachen hofft, mit ihrem überarbeiteten Luftreinhalteplan und ihren Sofortmaßnahmen, das drohende Fahrverbot noch abwenden zu können. Die Maßnahme mit dem stärksten Effekt sei die abgeschlossene Umrüstung der Busflotte mit einem speziellen Schadstofffilter. Aktuell führt die DUH bundesweit nach eigenen Angaben 36 Verfahren, um Luftreinhaltepläne durchzusetzen. Dabei geht es um die Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Nach einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland gibt es in Hamburg ein Fahrverbot. Für andere Städte wie Stuttgart und Mainz klagte die DUH erfolgreich. In Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche Klagen der DUH anhängig. Betroffen sind unter anderen Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf und Essen. Im September 2019 folgt dann eine Verhandlung zu möglichen Fahrverboten in Köln.

Redaktion beck-aktuell, 29. Juli 2019 (dpa).

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