Erste Diesel-Klage beim BGH – Entscheidung voraussichtlich 2019

Im Zuge der Klagewelle wegen des Diesel-Abgasskandals kündigt sich die erste Entscheidung der obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof an. Inzwischen ist dort die Klage eines Autokäufers zur Revision anhängig (Az.: VIII ZR 78/18). Verhandelt werde aller Voraussicht nach aber nicht mehr im Jahr 2018, sagte eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe auf Anfrage.

Klagen vor Instanzgerichten überwiegend erfolglos

Allein gegen den Volkswagen-Konzern und dessen Händler haben nach VW-Angaben bis heute gut 20.000 Kunden geklagt. Hinzu kommen noch Tausende, die über eine Art Sammelklage vor Gericht gezogen sind. Einem VW-Sprecher zufolge gibt es inzwischen rund 4.500 Urteile überwiegend von Landgerichten und etwa ein Dutzend Urteile von Oberlandesgerichten. In den meisten Fällen wurden demzufolge die Klagen abgewiesen.

Kein Grundsatz-Urteil zu erwarten

Wie der BGH entscheidet, ist enorm wichtig. Seine Rechtsprechung gibt die Linie vor für alle künftigen Urteile zum selben Sachverhalt. Weil in dem Skandal viele verschiedene Fragen im Raum stehen, ist aber nicht mit dem einen Grundsatz-Urteil zu rechnen, das auf einen Schlag alles entscheidet. Zu erwarten ist vielmehr, dass sich durch zahlreiche einzelne Urteile nach und nach die Rechtslage klärt.

Kfz trotz aktualisierter Software mit Mangel behaftet?

In dem hier anhängigen Fall will der Fahrer eines Skoda bei seinem Autohändler eine Preisminderung von 20% durchsetzen. Das Dieselauto hatte beim Kauf 2013 eine illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße reduziert und damit für einen erhöhten Ausstoß schädlicher Stickoxide sorgt. Inzwischen wurde die Software aktualisiert. Der Kläger behauptet, dadurch seien ihm technische Nachteile entstanden. Außerdem sei das Auto wegen des Abgasskandals generell mit einem Makel behaftet. Bisher hatte der Mann keinen Erfolg. Zuletzt hatte das OLG Dresden entschieden, dass er beides nicht konkret nachgewiesen habe (NZV 2018, 269). Vage Befürchtungen seien nicht ausreichend. Das letzte Wort hat der BGH. Dort liegt ein zweiter Diesel-Fall, in dem das OLG Bamberg die Revision nicht zugelassen hatte (BeckRS 2016, 130330). Der Kläger hat Beschwerde eingelegt.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2018 (dpa).

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