Gewerkschaft kritisiert Umsetzung ein Jahr nach Gesetzesreform über Uni-Zeitverträge

Ein Jahr nach einer Gesetzesreform, die für verlässlichere Uni-Karrierewege sorgen sollte, haben sich nach Ansicht der Bildungsgewerkschaft GEW viele Hoffnungen nicht erfüllt. "Das Gesetz bleibt an manchen Stellen zu abstrakt oder arbeitet mit unbestimmten Rechtsbegriffen", sagte der stellvertretende GEW-Chef Andreas Keller gegenüber der Presse. Am 17.03.2016 war das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz in Kraft getreten. Nach der schwarz-roten Reform haben jüngere Uni-Beschäftigte zumindest auf dem Papier mehr Planungssicherheit.

GEW kritisiert unscharfe Begriffe im Gesetz

Das alte Gesetz von 2007 hatte oft prekäre Verhältnisse zur Folge. Laut GEW mussten neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Zeitverträgen über die Runden kommen. Gegen Fehlentwicklungen wie Kurzzeit-Kettenverträge soll sich der Befristungsrahmen nun an "angemessenen“ Projektlaufzeiten und Qualifizierungszielen der Mitarbeiter orientieren - in der Regel über mehrere Jahre. Aber es gibt nach Ansicht Kellers Unschärfen im Gesetz. Zwei nennt er gleich beim Namen: "Es darf zwar nur noch zur Qualifizierung des Uni-Mitarbeiters befristet werden. Aber was genau ist eine Qualifizierung - das bleibt offen. Oder auch die Frage der angemessenen Laufzeit von Befristungen für eine Qualifizierung - was heißt angemessen?“.

GEW bereitet sich auf Klagen gegen "Schlupfwinkel" für Hochschulen vor

Keller beobachtet nach eigener Aussage bei Hochschulen als Arbeitgeber zwei Strategien: Es werde "nach Schlupfwinkeln gesucht“, um den Begriff der Qualifizierung stark auszudehnen. "Oder die Arbeitgeber befinden sich noch in der Trotzphase und blockieren alles, was mit dem neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu tun hat. Es wird daher wohl zu Klagen betroffener Uni-Mitarbeiter vor Arbeitsgerichten kommen.“ Die GEW bereite sich darauf vor, diese Klagen zu begleiten. Noch gebe es aber keine Urteile zur neuen Rechtslage, sondern nur "Momentaufnahmen“.

Konsequente Umsetzung des Gesetzes gefordert

Und weiter berichtet der Gewerkschafter: "Manche Hochschulen verhalten sich unprofessionell, indem sie mit dem neuen Gesetz nicht vernünftig umgehen". "Mit den unternehmerischen Elementen einer Personalplanung tun sich einige dieser Arbeitgeber schwer." Auf der anderen Seite gebe es Hochschulen, so Keller, die etwa mit einem "Kodex Gute Arbeit" auf gutem Wege seien. Der Gewerkschafter wies darauf hin, dass das Gesetz 2020 evaluiert werden soll. Der GEW gehe es dabei nicht um eine erneute Novellierung, "sondern um eine konsequente Umsetzung".

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2017 (dpa).

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