ERP-Wirtschaftsplangesetz für 2022 verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat das ERP-Wirtschaftsplangesetz für 2022 verabschiedet. Vorgesehen ist eine deutlich aufgestockte Förderung für kleine und mittlere Unternehmen bei der Kredit- und Beteiligungskapitalfinanzierung. "Damit eröffnen wir Möglichkeiten für wegweisende Investitionen in die Zukunft, insbesondere der Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft und helfen den Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Keller.

Struktur der Kreditprogramme vereinfacht und verbessert

Um kleine und mittlere Unternehmen auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie besonders wirkungsvoll aus der Krise zu begleiten, sei die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme zum Beginn des Jahres 2022 vereinfacht und verbessert worden, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern stehe künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen und Unternehmensübernahmen zur Verfügung.

Neuer ERP-Förderkredit KMU

Der neue ERP-Förderkredit KMU biete allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an. Für junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gölten nochmals verbesserte Konditionen. Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro stehe der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen Konditionen zur Verfügung.

Kredithöchstbetrag von 25 Millionen Euro

In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck könne eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen biete die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50% für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern. Durch die Einführung des sogenannten negativen Bankeneinstands könnten bereits seit dem 01.07.2021 Endkreditnehmerzinsen ab 0,01% angeboten werden.

ERP-Sondervermögen seit 70 Jahren Wirtschaftsmotor

Das ERP-Sondervermögen fördere seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium. Es stamme aus den Mitteln des Marschallplans und werde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stünden kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leiste die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe. Zudem trage sie zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei.

Redaktion beck-aktuell, 18. Februar 2022.

Mehr zum Thema