Ermittlungen nach Vorfall mit Boateng-Sicherheitsdienst am Gericht

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt nach einem Zwischenfall mit dem Sicherheitsdienst von Jérôme Boateng. Hintergrund ist ein Vorfall am 21.10.2022 im Münchner Strafjustizzentrum am zweiten Tag des Prozesses gegen den Fußball-Weltmeister von 2014 wegen Körperverletzung. Eine Zeugin hatte in dem Verfahren angegeben, sie sei beim Hineingehen ins Gerichtsgebäude gefilmt worden und fühle sich bedroht.

Boateng-Sicherheitsdienst filmte Zeugin beim Hineingehen ins Gerichtsgebäude

Justizbeamte stellten daraufhin die Personalien der Personen fest, die mutmaßlich an dem Vorfall beteiligt waren. Die Staatsanwältin hatte die Feststellung der Personalien beantragt mit der Begründung, es könne eine Straftat oder die Vorbereitung einer Straftat vorliegen.  "Wir haben hier ein Verfahren wegen des Verdachtes der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gemäß § 201a StGB eingeleitet", teilte eine Behördensprecherin am 25.10.2022 mit. Gegen wie viele Menschen sich die Ermittlungen richten, wollte sie nicht sagen. "Es wird maßgeblich darauf ankommen, was auf den Aufnahmen zu sehen ist." Zuvor hatte die Bild-Zeitung über den Vorfall berichtet.

Frau fühlte sich bedroht

Die Frau, die vor Gericht angab, gesehen zu haben, wie Boateng seine frühere Freundin in einem Karibikurlaub attackiert, geschlagen und übel beleidigt habe, war im Zeugenstand in Tränen ausgebrochen. "Da hat man einfach Angst", sagte sie, "dass man bedroht wird oder seine Familie bedroht wird." Boateng bestreitet die Vorwürfe. Seine Anwälte betonten nach der Feststellung der Personalien, dass ein Sicherheitsdienst, der Boateng zum Prozessauftakt am Vortag auch schon betreut habe, lediglich "das Umfeld eruiert" habe, um "die Sicherheitslage Boatengs" bewerten zu können. Es habe sich um eine reine "Objektabklärung" gehandelt, und die Zeugin sei nicht gezielt und auch nur von hinten gefilmt worden. Der Prozess gegen Boateng soll am 02.11.2022 vor dem Landgericht München I fortgesetzt werden.

Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2022 (dpa).