Reisen wehrfähiger Männer: Doch kein Antrag erforderlich

Nach Kritik am Wehrdienst-Gesetz schafft ein Erlass Rechtssicherheit: Wehrfähige Männer müssen keinen Antrag stellen, wenn sie länger verreisen wollen.

Das Verteidigungsministerium hat eine deutlich vereinfachte Regelung für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer auf den Weg gebracht. Es will damit klarstellen, dass Anträge auf einen Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen, wie eine Sprecherin der dpa sagte.

Dazu werde mit einer sogenannten Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und auch durch eine interne Verwaltungsvorschrift in Form eines Erlasses eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt. So werde Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt.

"Jeder Mann darf frei reisen"

"Mit der anstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist damit auch formal klar geregelt: Jeder Mann darf frei reisen. Die Allgemeinverfügung wird formal einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten", sagte die Sprecherin.

Zuvor hatte es Wirbel um eine mögliche Konsequenz aus dem Gesetz über den neuen Wehrdienst gegeben. Kritisiert wurde, dass sich demnach grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten.

Meldepflichten gab es formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Regelung kam auch damals nicht zur Anwendung. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums aber angehalten, Umzüge anzuzeigen.

Redaktion beck-aktuell, sst, 10. April 2026 (dpa).

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