Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld beschlossen

Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben. Am 09.11.2022 beschloss er einen entsprechenden Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen zu dem von der Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen.

Grundfreibetrag steigt auf 11.604 Euro

Der Koalitionsentwurf sah ursprünglich eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr vor. Der Betrag soll jetzt auf 10.908 Euro steigen. 2024 sollte der Grundfreibetrag nach dem Gesetzentwurf weiter auf 10.932 Euro steigen. Mit dem Änderungsantrag wird dieser Wert auf 11.604 Euro angehoben. Die Anhebungen und die Verschiebungen der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach rechts führen nach Angaben der Fraktionen zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression. Nicht verschoben wird jedoch der Eckwert der sogenannten Reichensteuer.

Größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der BRD

Ebenfalls im nächsten Jahr erhöht werden soll das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 250 Euro pro Monat. Laut SPD handelt es sich um die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik. Vorgesehen waren im Koalitionsentwurf 237 Euro. Die Anhebungen gehen zurück auf die Angaben im 14. Existenzminimumbericht. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht. Die Grünen betonten, die massiven Erhöhung sei ein wichtiger Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung. 

Höhere Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag

Angehoben werden 2023 und 2024 auch die Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Einkommensteuerpflichtigen vermieden und sichergestellt werden, dass nur 10% den Zuschlag zahlen müssten und nicht weitere Steuerpflichtige in die Zahlungspflicht rutschen würden.

Kritik aus der Opposition

Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte zwar das Verfahren, stimmten dem Entwurf in geänderter Fassung aber im Ergebnis zu. Ihr Vorschlag, die Eckwerte des Einkommensteuertarifs schon für 2022 zugunsten der Steuerpflichtigen zu verschieben, um die kalte Progression noch in diesem Jahr vollständig auszugleichen, war zuvor abgelehnt worden. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Sie warf der Regierung vor, nur die Symptome der Inflation zu bekämpfen. Die eigentlichen Ursachen würden nicht bekämpft. Der Änderungsantrag sei zu spät vorgelegt worden. Die Angaben im Existenzminimumbericht könnten nicht stimmen. So sei darin von Heizkosten für Alleinstehende von 88 Euro im Monat im nächsten Jahr die Rede. Die Linke stimmte gegen den Änderungsentwurf.

Redaktion beck-aktuell, 10. November 2022.