Erhöhung des CO2-Preises wird 2023 ausgesetzt

Die CO2-Abgabe für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe soll langsamer ansteigen als geplant. Das sieht die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vor, die der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. 2023 ist zudem wegen der aktuellen Energiekrise gar keine Erhöhung des CO2-Preises vorgesehen. Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel sollen nach der Neuregelung an die Bürger und Bürgerinnen ausgeschüttet werden.

Habeck: Klimaschutz geht nicht ohne soziale Gerechtigkeit

"Fossile Energien haben in der Klimakrise keine Zukunft mehr. Die aktuelle Energiekrise zeigt das umso mehr", betonte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck (Grüne). Klimaschutz gehe aber nicht ohne soziale Gerechtigkeit, beides müsse immer Hand in Hand gehen. Deshalb werde die CO2-Abgabe in den kommenden Jahren um rund ein Drittel verringert. Die für den 01.01.2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird nach der Neuregelung um ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben, um Privathaushalte und Wirtschaft angesichts der stark angestiegenen Energiepreise zum Jahreswechsel nicht zusätzlich mit einer höheren Kohlenstoff-Bepreisung zu belasten, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Auch in den Folgejahren 2024 und 2025 werde der bislang gesetzlich vorgesehene Festpreis nach dem BEHG im Vergleich zu dem bisher vorgesehenen Festpreis um jeweils 10 Euro gesenkt.

Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen bekommen mehr Zeit

Außerdem sieht die Novelle nach Mitteilung des Ministeriums zwei weitere Änderungen vor: Ab dem 01.01.2023 startet die CO2-Bepreisung für die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Kohle. Für Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung verschiebe das novellierte BEHG hingegen den bislang ebenfalls zum Jahreswechsel vorgesehenen Beginn der CO2-Bepreisung um ein Jahr auf den 01.01.2024 und gewähre somit Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen einen verlängerten Zeitraum zur Umsetzung der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Ermittlung der Brennstoffemissionen zum Zwecke der Emissionsberichterstattung. Das novellierte BEHG schaffe nunmehr die erforderlichen Ausgestaltungsregelungen für die erstmalige CO2-Bepreisung auch dieser Brennstoffe und eröffne somit den "Normalbetrieb“ des BEHG.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2022.

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