LG Düsseldorf untersagt Hersteller von Kaffeekapseln Werbung mit Heimkompost-Zertifikat

Das Landgericht Düsseldorf hat nach einem Bericht des Unternehmens UniCaps in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einem Anbieter von kompostierbaren Kaffeekapseln bis auf Weiteres untersagt, Kapseln mit dem "OK compost HOME-Zertifikat" des TÜV AUSTRIA anzubieten und zu bewerben, wie dies etwa auf den Verpackungen des Anbieters geschieht. Für die Erteilung von Heimkompost-Zertifikaten durch diesen Dienstleister bestünden weder gesetzliche Grundlagen, noch entsprechende DIN-Zertifizierungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik. Daher sei die Bezugnahme auf ein solches Heimkompost-Zertifikat für die Verbraucher irreführend (Urteil vom 28.02.2020, Az.: 34 O 55/19).

Gericht: Kapseln wären von Zertifikat nicht mal erfasst gewesen

Ferner habe laut Gericht der beklagte Anbieter Zweifel an der Einhaltung der Zertifikatsbedingungen für seine eigens verwendeten Kaffeekapseln nicht ausräumen können, so dass seine Kapseln nach den Feststellungen gar nicht von dem "Ok compost HOME-Zertifikat" umfasst seien, berichtete UniCaps weiter. Selber Hersteller von Bio-Kaffees und Bio-Tees in kompostierbaren Kapseln, war es gegen die Werbeaussagen für das Produkt eines Konkurrenten vorgegangen. Die Entscheidung sei ein starkes Signal und bestätige den Kurs, ein CO2-neutrales Produkt anzubieten, das nach den einschlägigen Bestimmungen für die Industriekompost-Zertifizierung zertifiziert ist, sagte Dirk N. Tillmann, Gründer und Geschäftsführer von UniCaps.

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2020 - 34 O 55/19

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2020.