djb: Geltendes Recht versagt seit Jahrzehnten
Beim Lebenserwerbseinkommen sehe es noch düsterer aus: Der sogenannte Gender Lifetime Earnings Gap liege nach einer neuen Studie der Bertelsmann Stiftung bei 40 bis 45 Prozent. Das geltende Recht versage seit Jahrzehnten darin, den in der Verfassung verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts Wirklichkeit werden zu lassen. Die deprimierenden Ergebnisse der Evaluation des 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparenzgesetzes belegten das nachdrücklich, so der djb.
Gesetzliche Pflicht zur Aufdeckung von Diskriminierungspotentialen erforderlich
Dabei stünden durchaus effektive juristische Instrumente zur Verfügung. Entgeltregelungssysteme müssten von den Arbeitgebern und den Tarifvertragsparteien analysiert werden. Es stünden bereits betriebliche Prüfverfahren zur Verfügung, die – nicht immer bewusste – Diskriminierungspotenziale in den Regelungssystemen aufdecken könnten. Notwendig sei also eine gesetzliche Pflicht, Diskriminierungen zu erkennen und abzubauen.
djb fordert Verbandsklagemöglichkeiten
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern sei es in Deutschland allein den diskriminierten Personen überlassen, sich durch Anrufung des Gerichts um ihr Recht zu bemühen. Das sei risikoreich, mit Kosten verbunden und werde deshalb nicht genutzt. Dazu djb-Präsidentin Wersig: "Für ein effektives Recht muss das Gesetz staatliche oder zivilgesellschaftliche Institutionen ermächtigen, die Einhaltung dieser Pflicht durchzusetzen - durch Verbandsklagemöglichkeiten, auch durch Verbesserung der Rechte der Interessenvertretungen von Beschäftigten (Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte)."
Konsultation der EU-Kommission zur Entgelttransparenz
Seit dem 05.03.2020 führe die EU-Kommission im Rahmen ihrer Gleichstellungsstrategie 2020 - 2025 eine öffentliche Konsultation zur Entgelttransparenz durch. Der djb habe den Fragebogen aus der deutschen Perspektive beantwortet. Die Beantwortung des Fragenkatalogs der EU-Kommission zur Entgelttransparenz sei für das Rechtssystem und die gesellschaftliche Praxis der Bundesrepublik negativ ausgefallen.