EU-Parlament stimmt für neue Regeln bei audiovisuellen Mediendiensten in der EU

Das Europäische Parlament hat am 02.10.2018 die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) angenommen. Die neuen Regeln ebnen den Weg für ein gerechteres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Bereich, einschließlich On-Demand-Diensten und Video-Sharing-Plattformen. Die neuen Vorschriften sollen laut Mitteilung der EU-Kommission vom selben Tag den Jugendschutz stärken und den Kampf gegen Hassreden in allen audiovisuellen Inhalten verstärken. Ferner sollen sie europäische audiovisuelle Produktionen fördern und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden garantieren.

Herkunftslandprinzip bleibt Eckpfeiler

Die neue Richtlinie fördert laut Kommission außerdem europäische Werke, indem sie einen Anteil von 30% an europäischen Werken bei Video-on-Demand Diensten garantiert. Das Herkunftslandprinzip werde als Eckpfeiler der EU-Verordnung für den audiovisuellen Bereich beibehalten, wobei die jeweils geltenden Vorschriften der Mitgliedstaaten klarer definiert werden müssen, heißt es in der Kommissionsmitteilung.

EU-Kommission: Audiovisuelle Regeln wichtig für Europa

Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt, und EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel, zuständig für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, begrüßten das positive Votum. Europa brauche audiovisuelle Regeln, die an die sich verändernde audiovisuelle Landschaft angepasst sind. Alle Betreiber würden nun Teil eines gerechteren Regelungsumfelds sein, in dem die Europäer, insbesondere Kinder, besser vor Hass und schädlichen Inhalten geschützt seien und in dem europäische Produktionen gedeihen könnten, so die Kommissare.

Regelung kann noch Ende 2018 in Kraft treten

Der Ministerrat wird die Richtlinie in den kommenden Wochen verabschieden. Damit kann sie Ende des Jahres 2018 in Kraft treten. Nach der förmlichen Annahme der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2018.

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