Herkunftslandprinzip bleibt Eckpfeiler
Die neue Richtlinie fördert laut Kommission außerdem europäische Werke, indem sie einen Anteil von 30% an europäischen Werken bei Video-on-Demand Diensten garantiert. Das Herkunftslandprinzip werde als Eckpfeiler der EU-Verordnung für den audiovisuellen Bereich beibehalten, wobei die jeweils geltenden Vorschriften der Mitgliedstaaten klarer definiert werden müssen, heißt es in der Kommissionsmitteilung.
EU-Kommission: Audiovisuelle Regeln wichtig für Europa
Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt, und EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel, zuständig für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, begrüßten das positive Votum. Europa brauche audiovisuelle Regeln, die an die sich verändernde audiovisuelle Landschaft angepasst sind. Alle Betreiber würden nun Teil eines gerechteren Regelungsumfelds sein, in dem die Europäer, insbesondere Kinder, besser vor Hass und schädlichen Inhalten geschützt seien und in dem europäische Produktionen gedeihen könnten, so die Kommissare.
Regelung kann noch Ende 2018 in Kraft treten
Der Ministerrat wird die Richtlinie in den kommenden Wochen verabschieden. Damit kann sie Ende des Jahres 2018 in Kraft treten. Nach der förmlichen Annahme der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.