Einheitliches Ladegerät für mobile Geräte kommt 2024

Bald können Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ein einheitliches Ladegerät für ihre elektronischen Geräte verwenden. Das Europäische Parlament hat den Weg frei für eine entsprechende Richtlinie gemacht. Bis Ende 2024 müssen danach alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras, die in der EU verkauft werden, einen USB-C-Ladeanschluss haben. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops. Gestern wurden die entsprechenden neuen Vorschriften vom Plenum mit 602 zu 13 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen.

Ziel: Weniger Elektroschrott

Die Vorschriften reihen sich in die umfassenderen Bemühungen der EU ein, Elektroschrott abzubauen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltiger zu konsumieren, heißt es in einer Mitteilung des EU-Parlaments. In Zukunft brauche man nicht jedes Mal ein neues Ladegerät, wenn man ein neues mobiles Gerät kauft. Es reiche vielmehr ein einziges Ladegerät für eine Vielzahl kleiner und mittelgroßer tragbarer elektronischer Geräte.

Pflichten für Hersteller

Alle Hersteller müssen künftig ihre neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbaren Videospielkonsolen und Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbaren Navigationssysteme, Ohrhörer und Laptops mit einer Leistungsabgabe von bis zu 100 Watt, die mit einem Kabel aufgeladen werden können, mit einem USB-C-Anschluss ausstatten. Alle Geräte, die sich schnell laden lassen, hätten in Zukunft die gleiche Ladegeschwindigkeit, sodass Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät in der gleichen Geschwindigkeit aufgeladen werden könnten, heißt es in der Mitteilung weiter.

Interoperabilitätsanforderungen zu vereinheitlichen

Da sich das kabellose Laden immer stärker durchsetzt, muss die EU-Kommission der Mitteilung zufolge bis Ende 2024 die Interoperabilitätsanforderungen vereinheitlichen, damit negative Folgen für Verbraucher und für die Umwelt verhindert werden. Damit werde auch dafür gesorgt, dass die Konsumenten in Zukunft nicht mehr an eine bestimmte Technik beziehungsweise einzigen Hersteller gebunden sind.

Bessere Verbraucherinformation

Auch sollen laut Mitteilung spezielle Etiketten über die Ladeeigenschaften neuer Geräte informieren. Dadurch soll man leichter feststellen können, ob bereits vorhandene Ladegeräte damit kompatibel sind. So werde es dem Kaufpublikum auch ermöglicht, fundiert zu entscheiden, ob es nötig ist, mit einem neuen Gerät auch ein neues Ladegerät zu kaufen, so das Parlament.

Weniger Elektroschrott und weniger Kosten

Diese neuen Verpflichtungen sollen der Mitteilung zufolge dazu führen, dass Ladegeräte häufiger wiederverwendet werden und Konsumenten helfen, Ausgaben von bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr für unnötige Ladegeräte einzusparen. Entsorgte und ungenutzte Ladegeräte lassen laut Parlament in der EU jährlich etwa 11.000 Tonnen Elektroschrott entstehen.

Langes Warten hat ein Ende

Seit zehn Jahren hat das Parlament immer wieder die Einführung des einheitlichen Ladegeräts gefordert. Am 23.09.2021 schließlich legte die Kommission den entsprechenden Gesetzesvorschlag vor. Der Rat muss nun die Richtlinie förmlich billigen, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht wird. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwölf Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Zwölf Monate nach dem Ende der Umsetzungsfrist müssen sie sie anwenden.

Gitta Kharraz, 5. Oktober 2022.