Die Änderung ist Teil eines 55 Seiten umfassenden Gesetzespakets zur "moderneren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens", das laut RND in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben wurde.
Laut Entwurf, der auch der dpa vorliegt, sollen Beschuldigte, gegen die sich ein Ermittlungsverfahren richtet, künftig bei schweren Tatvorwürfen spätestens mit Beginn der ersten Vernehmung bei der Polizei rechtlichen Beistand erhalten – auch wenn sie keinen entsprechenden Antrag gestellt haben. Bisher erhalten sie so früh im Verfahren nur auf Antrag eine Pflichtverteidigung. Viele Beschuldigte nutzen das Antragsrecht aber nicht.
Das Ministerium schreibt von einer "Verteidigung ab der ersten Stunde". "Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden bedeutende Weichen für das weitere Verfahren gestellt", heißt es in der Begründung von Buschmanns Gesetzentwurf. Verbessert werden soll auch die Durchsetzung des Rechts auf Akteneinsicht.
Änderungen beim Zeugnisverweigerungsrecht
Buschmann will zudem im Strafprozessrecht das seit 1877 stammende Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte streichen. Eine Verlobung habe nicht mehr die gleiche soziale Bedeutung wie früher, heißt es zur Begründung. Stattdessen soll Paaren ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben oder es bereits einen Termin zur Eheschließung beim Standesamt gibt. Ein neues Zeugnisverweigerungsrecht ist bei Patchwork-Familien vorgesehen.