Entwurf für Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt

Das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium haben am Mittwoch einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen vorgelegt. Damit solle insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Treiber von Innovation der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtert werden.

Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts steigern

"Unser Land be­nö­tigt In­ves­ti­tio­nen in na­he­zu bei­spiel­lo­sem Um­fang", heißt es in dem Entswurf. Nur so könne unter den sich ver­än­dern­den Be­din­gun­gen Wohl­stand ge­si­chert und die Ge­sell­schaft und Wirt­schaft zügig auf Di­gi­ta­li­sie­rung und Kli­ma­schutz ein­ge­stellt wer­den. Es sei erforderlich, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts als bedeutenden Teil eines starken Finanzplatzes Europa zu erhöhen, betonte das Bundesjustizministerium.

Mehr Attraktivität für Standort Deutschland

Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen nach dem geplanten Gesetz als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapital-anlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken.

Redaktion beck-aktuell, 12. April 2023.