Entwurf: Flugticketsteuer soll um maximal rund 17 Euro steigen

Für mehr Klimaschutz will die Bundesregierung die Steuer auf Flugtickets je nach Strecke um rund 3 bis 17 Euro pro Ticket erhöhen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ursprünglich waren deutlich höhere Aufschläge im Gespräch gewesen. Aus der Luftfahrtbranche kommt trotzdem heftige Kritik.

Änderung ab April 2020

Die Änderung ist zum 01.04.2020 geplant. Konkret soll die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten um rund 3 Euro steigen - auf dann 10,43 Euro pro Ticket mit Start von einem deutschen Flughafen. Bei Strecken bis 6.000 Kilometer ist eine Erhöhung um mehr als 9 Euro auf 32,57 Euro vorgesehen. Bei noch weiteren Fernstrecken sollen künftig 58,63 Euro fällig werden. Das wären rund 17 Euro mehr als bislang. Die Airlines schlagen die Luftverkehrsteuer normalerweise auf die Flugpreise auf - Flugtickets dürften also entsprechend teurer werden.

Mehreinnahmen von einer halben Milliarde ab 2021 erwartet

Dem Staat soll die Steuererhöhung Mehreinnahmen von gut 300 Millionen Euro im Jahr 2020 einbringen, ab 2021 wird dem Gesetzentwurf zufolge mit zusätzlichen Einnahmen von mehr als einer halben Milliarde Euro im Jahr gerechnet.

Regierung hatte zunächst deutlich höhere Aufschläge geplant

Die Frage, inwieweit eine Steuererhöhung in dieser Größenordnung Menschen vom Fliegen abhalten könnte, beantwortete eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am 04.10.2019 mit Verweis darauf, dass die Regierung in ihrem Klimaprogramm einen "Überwachungsmechanismus eingebaut" habe. Man werde sich jedes Jahr anschauen, inwieweit die Klimaschutzmaßnahmen griffen und gegebenenfalls anpassen. Ursprünglich war eine Verdoppelung und sogar eine Verdreifachung der Steuer im Gespräch gewesen.

Flughafenverband: "unverantwortliche Wettbewerbsverzerrung"

Heftige Kritik kam dennoch aus der Luftfahrtbranche. Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, sprach von einer "unverantwortlichen Wettbewerbsverzerrung" und warf der Regierung einen Bruch des Koalitionsvertrages vor. Der ADV verwies darauf, dass Union und SPD darin eine Entlastung von Flughäfen und Luftfahrtunternehmen "von einseitigen nationalen Kosten" vereinbart hätten. "Angesichts der drohenden Rezession sind willkürliche Belastungen der Luftverkehrswirtschaft eine schwere Hypothek", sagte Beisel.

Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2019 (dpa).