Kanzleramt legt Entwurf zu BND-Gesetz vor

Das Kanzleramt will das BND-Gesetz reformieren - und dabei Vorgaben des BVerfG umsetzen. Dabei geht es um die Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizei und Staatsanwaltschaften. Aktivisten befürchten neue verfassungswidrige Regeln. 

Der Gesetzentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes sieht laut "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) vor, dass sämtliche Übermittlungsvorschriften im BND-Gesetz vom Bundesverfassungsschutzgesetz entkoppelt und eigene Regelungen gefasst werden. Zudem soll der Auslandsgeheimdienst besser vor Spionage geschützt werden.

Der Referentenentwurf, der auch der dpa vorliegt, geht außerdem auf die Russland-Spionageaffäre im vergangenen Jahr ein. Um den BND künftig besser gegen Spionage abzusichern, sollen etwa verdachtsunabhängige Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden können. Auch private Geräte wie Smartphones sollen kontrolliert werden können, wenn ein Verdacht vorliegt. "Mögliche Spionagetätigkeiten anderer Nachrichtendienste sollen durch die Kontrollen frühzeitig erkannt werden", heißt es im Entwurf.

Verbände kritisieren knappe Frist für Anmerkungen zum Entwurf

Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2022 (NVwZ-RR 2023, 1) bestimmte Regelungen für das Bundesamt für Verfassungsschutz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das betrifft auch den Bundesnachrichtendienst, da im BND-Gesetz im Passus zur Übermittlung personenbezogener Daten etwa an Staatsanwaltschaften und Polizei auf die Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz verwiesen wird.

Mehrere Verbände kritisierten indes die knappe Frist von einem Tag, innerhalb derer Verbände und Organisationen Anmerkungen zum Entwurf machen konnten. Bereits eine erste Prüfung der geplanten Änderungen fördere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen, beklagte zudem Reporter ohne Grenzen. Der Gesetzgeber verpasse erneut die Chance auf eine längst überfällige und ganzheitliche Reform des BND-Gesetzes, "das auf den festen Boden der Verfassung gehört".

Redaktion beck-aktuell, 23. August 2023 (dpa).