Entscheidungen der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause
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© Wolfgang Kumm / dpa

Nach einer langen Nacht im Bundestag folgte ein langer Tag im Bundesrat. Nicht weniger als 86 Gesetze wollten behandelt werden, bevor Regierung und Parlament in die Sommerpause entschwinden und damit die Legislaturperiode so gut wie beenden. Es ging noch einmal um das Klimaschutzgesetz, das Lieferkettengesetz, die BRAO-Reform - und um vieles anderes.

Grünes Licht für neue Klimaschutzgesetz

In seiner Plenarsitzung am 25.06.2021 hat der Bundesrat die vom Bundestag tags zuvor beschlossenen Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Das Gesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65% weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55% vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88% fallen. Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als im bisherigen Klimaschutzgesetz soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt. Das Gesetz betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Vorgesehen sind deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO2-Bindungswirkung derartiger Speicher zu verbessern. Mit der Novelle werden auch die Klimaziele der EU umgesetzt. Diese sind zwar noch nicht formal beschlossen, aber bereits ausgehandelt. Die Regelungen in der bisherigen Fassung des Gesetzes bauten noch auf den alten, niedrigeren Zielen der EU auf. Die Grünen-Umweltminister von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, Anne Spiegel und Jan Philipp Albrecht, kritisierten das Gesetz allerdings als zu unkonkret und zu wenig ambitioniert. "Das, was hier als Klimaschutzgesetz vorgelegt wird, ist immer noch viel zu wenig", sagte Albrecht.

Lieferkettengesetz kommt ab 2023

In Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind ab 2023 verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Das Gesetz legt Anforderungen an ein verantwortliches Risikomanagement für bestimmte Unternehmen fest. Es definiert als "menschenrechtliche Risiken" drohende Verstöße gegen ausdrücklich aufgezählte Verbote, wie etwa das Verbot der Beschäftigung schulpflichtiger Kinder. Auch der Umweltschutz ist umfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Ein entsprechendes Risikomanagement ist durch angemessene Maßnahmen zu verankern. Vorgesehen sind auch Durchsetzungsmechanismen. Die für die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständige Behörde - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - wird benannt und mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Das Gesetz begründet eine so genannte Bemühenspflicht, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Es soll an eine künftige europäische Regelung angepasst werden mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern. Das Gesetz wird zu großen Teilen am 01.01.2023 in Kraft treten - einzelne Vorschriften bereits am Tag nach der Verkündung.

BRAO-Reform final verabschiedet

Nach dem Bundestag stimmte nun auch die Länderkammer der BRAO-Reform zu, die im Spätsommer 2022 in Kraft treten soll. DAV-Präsidentin Edith Kindermann ist erfreut über das Erreichte und betont: "Wir haben seit vielen Jahren gefordert, dass die Anwaltschaft zeitgemäße Rahmenbedingungen für ihre berufliche Tätigkeit braucht. Dem kommen wir nun ein großes Stück näher." Ein Glanzlicht des Gesetzentwurfs sei die Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit in Anwaltsgesellschaften und Bürogemeinschaften: Nunmehr dürften alle freien Berufe zukünftig Gesellschafter einer Anwaltskanzlei werden. Diese Regelung setze entsprechende verfassungsrechtliche Vorgaben um. Positiv hervorzuheben sei auch der Verzicht auf eine Verschärfung der Interessenkollision bei vertraulichen Informationen. Der DAV hatte das ursprünglich geplante Tätigkeitsverbot bei Interessenkollision stark kritisiert.

Pflegereform passiert Bundesrat

Der Bundesrat billigte das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen sollen Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessert werden. Das Gesetz sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss, mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor. Den zugrundeliegenden Regierungsentwurf ergänzte der Bundestag während seiner Beratungen um eine Pflegereform. Sie soll dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Der Bund beteiligt sich ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 0,25% des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35% an.

Tariflöhne für Pflegekräfte und Senkung des Eigenanteils

Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge entweder nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind. Oder mit Einrichtungen, die ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen. Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell nicht zu überfordern, wird ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert. Der Bundestag beschloss zudem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Die Reform beinhaltet für 2022 schließlich auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Ganztagesbetreuung für Grundschüler geht in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung zum Ganztagsförderungsgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz überarbeiten. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sollen Kinder sein, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden. Daneben beinhaltet das Gesetz Regelungen über Finanzhilfen zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.

Kritik des Bundesrates an Finanzierung

Die Finanzierung des Ganztagsanspruches ist indes auch der Grund der Länder für die Anrufung des Untersuchungsausschusses. Sie kritisieren unter anderem, dass das Gesetz die Verwendung bestimmter Mittel an Investitionen knüpft, durch die zusätzliche Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen werden. In Ländern, die aufgrund erheblicher eigener Anstrengungen in der Vergangenheit bereits über vergleichsweise hohe Betreuungsquoten verfügen, werde der Fokus aber vermehrt auf der qualitativen Verbesserung der Betreuungssituation liegen. Dies setze keineswegs immer eine räumliche Erweiterung der Einrichtung voraus. Weiter fordert der Bundesrat, dass Finanzierungsanteile Dritter auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden. Außerdem müsse der Kofinanzierungsanteil der Länder bei den Investitionskosten zumindest auf 30% abgesenkt werden. Bei den Betriebskosten verlangt der Bundesrat eine dynamisierte hälftige Kostenbeteiligung des Bundes. Ein Termin für die Sitzung des Vermittlungsausschusses steht derzeit noch nicht fest. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) äußerte sich nach der Abstimmung enttäuscht: "Kinder und Familien in unserem Land haben dieses Signal nicht verdient." Der Bund sei den Ländern an vielen Stellen sehr weit entgegenkommen. Gemeinsame Aufgabe sei es jetzt, schnell eine Lösung zu finden, damit das Gesetz doch noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten könne.

Gesetz zur Teilhabe von Frauen in Führungspositionen gebilligt

Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so muss er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Alle anderen Unternehmen sollen in Zukunft begründen müssen, warum sie es sich nicht zum Ziel setzen, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die gar keine Zielgröße für den Frauenanteil nennen oder keine Begründung abgeben, werden künftig sanktioniert. Im Handelsbilanzrecht werden jeweils entsprechende Berichtspflichten eingeführt. Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes legt der Bundestagsbeschluss eine feste Frauen- beziehungsweise Männerquote von mindestens 30% in den Aufsichtsräten fest.

Haftungsbefreiung im Mutterschutz

Das Gesetz regelt auch den Umgang mit Mutterschutz, Elternzeit, Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit. Das Vorstandsmitglied kann während der Auszeit vollständig von allen Rechten und Pflichten sowie dem Haftungsrisiko befreit werden. Durch eine Öffnungsklausel können die Länder in Unternehmen mit mehrheitlicher Länderbeteiligung die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen stärken. Das Gesetz kann am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Gesetz für faire Verbraucherverträge gebilligt

Wenige Stunden nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat ein Gesetz, das die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Unternehmen verbessern soll - sowohl beim Vertragsschluss als auch bei den Vertragsinhalten. Verträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist. Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei auf einen Monat verkürzt. Verträge, die über eine Website abgeschlossen wurden, sind künftig auch online kündbar - über eine sogenannte Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss. Das Gesetz enthält zudem weitere verbraucherschützende Maßnahmen wie die ausdrückliche Bestätigungspflicht für Energielieferverträge sowie ein Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln in den AGB - dies ist vor allem für Verträge für Flugreisen relevant. Das Gesetz tritt zu großen Teilen im Quartal nach Verkündung in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 01.07.2022.

Strafrecht: Feindeslisten, verhetzende Beleidigung, Anleitungen zum Kindesmissbrauch

In den Neuregelungen im Strafrecht geht es zunächst um die Einführung eines Straftatbestandes gegen die Veröffentlichung sogenannter "Feindeslisten": Sammlungen personenbezogener Daten, die in einem Zusammenhang verbreitet werden, den die Betroffenen und die Öffentlichkeit als einschüchternd oder bedrohlich empfinden können. Zum Schutz hiervor sieht das Gesetz einen neuen Straftatbestand vor: das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten in § 126a. Ein weiterer neuer Paragraf, der § 192a StGB, ahndet die sogenannte verhetzende Beleidigung. Er erfasst Inhalte, die eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden und hierdurch die Menschenwürde der betroffenen Personen verletzen können. Außerdem wird mit § 176 StGB auch ein neuer Straftatbestand der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern geschaffen.

Bekämpfung von Cyberstalking und Schutz vor Zwangsprostitution

Stalking ist in § 238 StGB als "Nachstellung" unter Strafe gestellt. Die bisherige Formulierung dieser Norm führt in der Praxis zu Schwierigkeiten für die Strafverfolgung. Das Gesetz senkt die Strafbarkeitsschwelle aus Gründen des Opferschutzes. Künftig reicht aus, dass Täter "wiederholt" einer Person nachstellen. Außerdem genügt, dass die Lebensgestaltung der Opfer "nicht unerheblich" beeinträchtigt ist. Auch zu  Cyberstalking-Handlungen gibt es Neues: Aus Gründen der Bestimmtheit und der Rechtssicherheit werden entsprechende Handlungen nun ausdrücklich gesetzlich erfasst. Zum Schutz von Prostituierten wird die Freierstrafbarkeit ausgeweitet. Freier machen sich künftig bei sexuellen Handlungen mit Zwangsprostituierten schon dann strafbar, wenn sie zumindest leichtfertig verkennen, dass es sich um Zwangsprostitution handelt. Das Gesetz wird zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Elektronischer Identitätsnachweis ab September möglich

Bürgerinnen und Bürger können sich künftig allein mit ihrem Smartphone oder einem Tablet identifizieren. Die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises soll durch zwei Faktoren gewährleistet werden: eine sechsstellige Geheimnummer und den eigentlichen Personalausweis, die eID-Karte oder den elektronischen Aufenthaltstitel, der beim Identifizierungsvorgang ausgelesen wird. Der Nutzer muss zusätzlich nur eine geeignete Software wie die Ausweis-App 2 auf dem Smartphone oder Tablet haben. Nach dem Onlinezugangsgesetz müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Die sichere Identifizierung der antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element.

Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts

Wer wegen einer rassistisch oder antisemitisch motivierten Straftat verurteilt worden ist, kann in Deutschland künftig nicht mehr eingebürgert werden. Bei schweren Straftaten galt dies bereits. Nun kann eine Einbürgerung auch bei Jugendstrafen und weniger gravierenden Delikten verwehrt werden, wenn das Gericht ein antisemitisches oder rassistisches Motiv als strafverschärfend festgestellt hatte. Zu den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht gehört auch, dass Verfolgte des Nazi-Regimes und deren Nachkommen künftig ohne weitere Auflagen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können. Entsprechende Erlasse des Innenministeriums von 2019 werden auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und großzügiger ausgestaltet. Betroffene müssen lediglich nachweisen, dass ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 in Deutschland verfolgt wurden oder zu Gruppen gehörten, die damals verfolgt wurden.

Zustimmung für Ausländerzentralregister

Alle relevanten ausländerrechtlichen Daten werden künftig in einem bundesweiten Register gebündelt. Ziel ist es, die Daten künftig nur einmal zu erheben, im Ausländerzentralregister AZR zu speichern und von dort in die jeweiligen Fachverfahren zu übernehmen - und bei Änderungen automatisch zu aktualisieren. Bei ausländischen Ausweisdokumenten besteht künftig die Möglichkeit, auch die Ergebnisse der Echtheitsprüfung zu speichern. Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf um eine Abstimmungsmöglichkeit mit der Bundesagentur für Arbeit erweitert, die das Verfahren für die Fachkräftezuwanderung beschleunigt. Zudem hat er die Voraussetzungen für die Datenspeicherung vor Beantragung eines Visums ergänzt. Das Gesetz soll zu großen Teilen am 01.11.2021 in Kraft treten. Die Verpflichtung, die Daten zukünftig ausschließlich im AZR zu speichern, tritt erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft.

Reform der Tabaksteuer kommt

Die Steuer für Tabakprodukte steigt ab 2022: Der Bundesrat hat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 10.06.2021 gebilligt. Vorgesehen ist die höhere Besteuerung für E-Zigaretten und Tabakerhitzer, aber auch für herkömmliche Zigaretten, Zigarren und Zigarillos. Nikotinhaltige sowie nikotinfreie Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten wie zum Beispiel Liquids werden künftig der Tabaksteuer unterworfen - bisher gilt für sie die Umsatzsteuer. Die Besteuerungsgrundlage wird von Milligramm Nikotin auf Milliliter der Substanz umgestellt. Für erhitzten Tabak und für Wasserpfeifentabak führt die Reform eine neue zusätzliche Steuer ein. Denn diese seien wie Tabakprodukte zu behandeln und sprächen als Einstiegsprodukt häufig junge Menschen an. Die Steuer für Zigaretten steigt über einen Zeitraum von fünf Jahren stufenweise auf 12,28 Cent je Stück. Für Feinschnitt erhöht sie sich stufenweise auf 61,58 Euro pro Kilogramm. Die bestehende Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos steigt in zwei Schritten um jeweils 0,9 Cent je Stück. Das Gesetz soll überwiegend am 01.01.2022 in Kraft treten.

Rennwett- und Lotteriegesetz wird modernisiert

Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig genauso besteuert wie vergleichbare andere Glücksspielformen. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat zugestimmt. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu. Als Bemessungsgrundlage wird jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen. Hiervon sind sämtliche Aufwendungen des jeweiligen Spielers zur Teilnahme an dem Spiel erfasst. Die beiden neuen Formen und die Renn- und Sportwetten werden jeweils mit 5,3% der Bemessungsgrundlage besteuert. Die Lotteriesteuer beträgt unverändert 20%. Insgesamt wird das Rennwett- und Lotteriegesetz auf Initiative der Länder modernisiert und den aktuellen Erfordernissen angepasst - dies gilt etwa für die zum Teil veralteten ordnungsrechtlichen Regelungen. Sämtliche Steuerarten sollen dem Standard moderner Steuergesetze entsprechen. Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz am 01.07.2021 in Kraft treten.

Körperschaftsteuer: Optionsmodell für Familienunternehmen

Der Bundesrat hat der Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz Anfang 2022 in Kraft treten. Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erhalten dann die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Dies soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft stärken. Das Gesetz erweitert zudem den räumlichen Anwendungsbereich des Umwandlungsteuergesetzes über den Europäischen Wirtschaftsraum hinaus, soll Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen beseitigen und den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Nachverfolgung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen verringern.

Reform des Mietspiegels gebilligt

Die Reform soll zu mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz insbesondere der qualifizierten Mietspiegel zur Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete führen und Kommunen das Erstellen der Spiegel erleichtern - vor allem im Bereich der Datenerhebung. Behörden dürfen künftig vermehrt Daten nutzen, die bereits vorhanden sind. Mietspiegel sind künftig nicht nur zwei, sondern drei Jahre bindend. Hierdurch soll sich der Aufwand, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, besser amortisieren. Das Gesetz soll im Wesentlichen zu Beginn des vierten Quartals in Kraft treten, das auf die Verkündung folgt.

Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020

Die dreimonatige Verlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, als auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate. Bürgerinnen und Bürger habe nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den 31.05.2022. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.

Bundesrat billigt Insektenschutzpaket mit Glyphosat-Ausstieg

Der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft wird zum Schutz bedrohter Insekten weiter eingeschränkt. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren und stimmte einer Verordnung zu, die unter anderem einen Ausstieg aus der Anwendung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat regelt. Zunächst soll die Nutzung des Wirkstoffs in Gärten und Kleingärten, Parks und auf Sportplätzen verboten und auf Äckern stark eingeschränkt werden. Komplett Schluss sein soll dann ab 01.01.2024. Generell sollen Pflanzenschutzmittel nah an größeren Flüssen und Seen nur noch mit Mindestabständen von fünf bis zehn Metern eingesetzt werden. Das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht auch vor, dass zusätzliche Gebiete unter besonderen Schutz gestellt werde sollen, die Lebensräume für Insekten sind. In vielen Schutzgebieten soll außerdem der Einsatz insektenschädlicher Chemikalien wie Holzschutzmittel eingeschränkt werden. Kommen sollen erstmals Vorgaben, um "Lichtverschmutzung" einzudämmen.

Im Kampf gegen Geldwäsche kommt Transparenzregister

Die vom Innenausschuss empfohlene Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fand im Plenum nicht die erforderliche Mehrheit. Um aufdecken zu können, welche natürlichen Personen hinter international verschachtelten Unternehmensstrukturen stecken, sollen die europäischen Transparenzregister sich vernetzen. Der Bundestagsbeschluss führt dazu eine bußgeldbewehrte Meldepflicht für solche Gesellschaften ein, die bislang ihre wirtschaftlich Berechtigten noch nicht an das deutsche Transparenzregister direkt zu melden hatten. Der entstehende einheitliche Datensatz soll so einen EU-weiten Austausch ermöglichen und die Aussagekraft des Transparenzregisters insgesamt verbessern. Die ebenfalls umzusetzende EU-Finanzinformationsrichtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten zielt auf die europaweite Nutzbarmachung nationaler Datensätze. Das Gesetz benennt das Bundesamt für Justiz bzw. das Bundekriminalamt für den Datenaustausch mit Europol. Beide Behörden erhalten hierfür gesonderte Zugriffsbefugnisse. Das Gesetz soll im Wesentlichen am 01.01.2022 in Kraft treten.

Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Kampf kommt

Der Grund für die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport ist die geringe Zahl an Strafverfahren wegen Selbstdopings. Ein Grund wird darin gesehen, dass die Behörden keine nennenswerten Hinweise von Sportlerinnen und Sportlern erhalten. Die allgemeine Regelung in § 46b StGB passt beim Selbstdoping wegen des geringen Strafmaßes nicht. Diese Lücke schließt eine in Anlehnung an eine vergleichbare Regelung im Betäubungsmittelgesetz geschaffene neue eigene Kronzeugenregelung in § 4a Anti-Doping-Gesetz. Diese Regelung soll Täterinnen und Tätern gut sichtbar und verständlich zeigen, dass Aufklärungs- und Präventionshilfe honoriert wird. Das Gesetz soll zu Beginn des ersten Quartals nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Bundespolizei erhält keine zusätzlichen Befugnisse

Die vom Bundestag kürzlich beschlossene Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei hat im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundestag wollte Regelungen zur Überwachung der Telekommunikation, zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten und zum Einsatz technischer Mittel gegen fernmanipulierte Geräte neu ins Bundespolizeigesetz aufnehmen. Auch sollte die Bundespolizei die Möglichkeit erhalten, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen und Maßnahmen zum Schutz von Zeugen zu treffen. Außerdem sollte das Änderungsgesetz die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes wollte der Bundestag eine rechtliche Grundlage für den sogenannten finalen Rettungsschuss schaffen. Viele Ländergesetze sehen Entsprechendes für die Landespolizeien bereits vor.

Bundesrat beschwert sich über hohe Zahl an Fristverkürzungen

Die Bundesregierung hat im Bundesrat Unmut ausgelöst, weil die Länderkammer auf ihren Wunsch hin am Freitag zahlreiche Gesetze im Schnelldurchgang beraten sollte. Für 62 der 135 Punkte auf der Tagesordnung gebe es Bitten zur Fristverkürzung, sagte Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) zum Beginn der Sitzung. Dies habe es noch nie gegeben. "Das ist eigentlich ein höchst bedenkliche Geschichte, die wir ausnahmsweise noch mal so abarbeiten." Eine sachliche Beratung sei damit nicht mehr möglich, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Der Bundesrat bitte die nächste Regierung, "Fristverkürzungsbitten wirklich auf den eigentlichen Gegenstand zu konzentrieren, für den sie mal eingerichtet wurden, aber nicht für die Hälfte einer überdimensionierten Tagesordnung". Normalerweise hat der Bundesrat zum Beispiel für das Einlegen eines Einspruchs gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zwei Wochen Zeit. Einen Teil der am Freitag auf der Tagesordnung der Länderkammer stehenden Gesetze hatte das Parlament jedoch erst am Vortag verabschiedet.

Redaktion beck-aktuell, 25. Juni 2021 (ergänzt durch Material der dpa).