Sozialabgaben vorenthalten
Deutschland hatte vor dem Arbeitsgericht Barzahlungen an Mitarbeiter eingeräumt, die bei solchen Veranstaltungen im Einsatz waren. Es geht beispielsweise um Empfänge, die deutsche Unternehmen gegen Geld im Palais Beauharnais ausgerichtet hatten, der Residenz des deutschen Botschafters im Herzen der französischen Hauptstadt. Der Klägeranwalt hatte Deutschland ein "System der Schwarzarbeit" vorgeworfen, weil die Barzahlungen nicht auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen worden seien; dadurch seien Frankreich Sozialabgaben vorenthalten worden.
Abrechnungspraxis mittlerweile umgestellt
Das Auswärtige Amt hatte eine Sonderinspektion angesetzt und erklärt, dass die Abrechnungspraxis von Drittveranstaltungen im Frühjahr 2016 umgestellt worden sei. Ein Sprecher der deutschen Botschaft in Paris sagte am 19.06.2018, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig zugestellt worden. Danach werde geprüft, wie mit der Entscheidung umgegangen wird, gegen die Berufung eingelegt werden kann.
Insgesamt 100.000 Euro Entschädigung gefordert
Anwalt Gillot sagte, alle weiteren Forderungen des Ex-Mitarbeiters seien abgewiesen worden. So hatte der als Service- und Reinigungskraft beschäftigte Mann allein 100.000 Euro Entschädigung gefordert, weil er seine Kündigung im Frühjahr 2016 für ungerechtfertigt hielt. Gillot bezeichnete die Entscheidung des Laiengerichts deshalb als "überraschend und enttäuschend", die Begründung liege ihm noch nicht vor.