Härtefallfonds für andere Heizarten
Für Gas- und Stromkunden waren bereits Preisbremsen geplant, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. Nun soll auch ein Härtefallfonds für andere Heizarten kommen. "Ein Grundbedarf von Energie bleibt bezahlbar", erklärte Miersch.
Unterstützung von bis zu 2.000 Euro
Nach einem Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sollen Haushalte, die mit so genannten "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" heizen, wie etwa Heizöl, Pellets oder Flüssiggas, für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen.
Höhe der Referenzpreise noch unklar
Voraussetzung sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen – in absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100 Euro oder mehr liegen. Welche Referenzpreise gelten, ist aber laut SPD noch nicht endgültig geklärt. Auch wer einen Kaminofen mit Holzscheiten oder Kohle betreibt, kann auf Unterstützung hoffen. Details sollen in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden. Grundlage für die Auszahlung ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.
Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung
"Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet", erklärte Miersch. "Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert." Die Länder würden das Geld vom Bund erhalten und müssten sich um die Auszahlung kümmern.
Erleichterungen für Biogas-Anlagen
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler zeigte sich "hochzufrieden" mit Verbesserungen für den Betrieb von Biogas-Anlagen. "Denn mit einem steigenden Anteil von Erneuerbaren Energien im Stromsystem werden flexible Biogas-Anlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielen, um die Versorgungssicherheit auch dann sicherzustellen, wenn witterungsbedingt nur wenig Strom aus Wind und Sonne produziert werden kann."
Erneuerbare Energien: Sicherheitszuschlag für Anlagen-Betreiber
Bei erneuerbaren Energien soll ein wichtiger Bestandteil der Erlöse abgeschöpft werden. Um dennoch einen wirtschaftlichen Betrieb zu sichern, bekommen Betreiber für ihre Anlagen einen so genannten Sicherheitszuschlag. Für Biogas-Anlagen soll dieser nun bei neun statt wie im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen sieben Cent pro Kilowattstunde liegen. Das ist laut FDP wegen im Vergleich zu Wind- und Solaranlagen höherer laufender Kosten besonders wichtig.
Bessere Bedingungen für Ausbau erneuerbarer Energien
Die Grünen begrüßten insbesondere die Einigung auf geänderte Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien. "Das war auch dringend notwendig", sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge der dpa. "Denn die gestiegenen Inflationskosten behindern massiv den Ausbau der Erneuerbaren Energien."
Bessere Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien
Wer in Deutschland Wind- oder Solarparks mit staatlicher Förderung bauen will, kann in Ausschreibungen Gebote abgeben. Bieter geben dabei an, welche Mindestvergütung sie für eine bestimmte Stromleistung erwarten. Die Bundesnetzagentur soll den Vergütungsrahmen für diese Gebote nun um 25% anheben können. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) zeigte sich ebenfalls zufrieden und sprach von verbesserten Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien. "So richtig es ist, die sehr hohen Zufallsgewinne abzuschöpfen, so entscheidend ist es auch, Investitionen in den Umbau unserer Energieversorgung anzureizen."
Preisbremsen: Neue Regelung für Boni und Dividenden
Bei den Preisbremsen wird eine Regelung für Boni und Dividenden der betreffenden Unternehmen eingeführt. "Wer mehr als 25 Millionen Euro staatliche Unterstützung bekommt, darf bisher vereinbarte Höhen von Boni oder Dividenden nicht mehr erhöhen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dennis Rohde, der dpa. "Bekommt ein Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro, verbieten wir die Auszahlung ganz." Unternehmen müssen diese Unterstützung allerdings nicht in Anspruch nehmen und können in diesem Fall auch weiterhin Boni und Dividenden auszahlen. Es geht auch nur um solche Zahlungen an leitende Funktionäre.
Gewinne sollten bei Großunternehmen im Betrieb bleiben
"Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, der haushaltspolitischen Vernunft und der ökonomischen Klugheit, mit Steuergeldern in einer Krise nicht die Ausschüttung von Boni und Dividenden zu subventionieren", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Sven-Christian Kindler, der dpa. "Gewinne, die durch die Strom- und Gaspreisbremse gemacht werden, sollten bei Großunternehmen im Betrieb bleiben für Investitionen, Mitarbeiter und die Sicherung des Standorts, nicht an Vorstände und Aktionäre ausgezahlt werden."
Gas- und Strompreisbremse soll Ende dieser Woche beschlossen werden
Bundestag und Bundesrat sollen die Gas- und Strompreisbremse Ende dieser Woche beschließen. Für private Haushalte und kleine und mittlere Firmen sollen die Preisbremsen ab März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant. Für große Industrieverbraucher soll die Gaspreisbremse ab Januar greifen.
FDP: Ampel-Koalition noch vor "gewaltigen Aufgaben"
Der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kruse, sah trotz der Einigung noch "gewaltige Aufgaben" vor der Ampel-Koalition. "Die Ausweitung der Energiemengen zur Senkung der Strom- und Gaspreise und zur Sicherung der Energieversorgung bleibt eine der größten Regierungsaufgaben", sagte er der dpa. Es gelte, unideologisch alle Optionen für mehr Energiesouveränität zu nutzen. "Dazu zählen die Gasförderung in der Nordsee und an Land und der Erhalt und Zubau von ausreichend günstigen Stromproduktionskapazitäten."