Die seit 1999 zugelassene Anwältin habe von einem Gericht in Nottingham die Erlaubnis erhalten, per Video am Prozess teilzunehmen, um in der Nähe ihrer kranken Mutter zu bleiben. Später stellte sich heraus, dass sie zur gleichen Zeit auch in einem anderen Verfahren in Stafford auftrat, ohne dies dem Gericht mitzuteilen. Wie die Seite Legal Cheek berichtet, hat die Anwältin die Vorwürfe in der Verhandlung eingeräumt.
Das zuständige Tribunal habe darin ein unehrliches Verhalten und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die berufliche Integrität gesehen. Nach seiner Auffassung sei der Ausschluss aus der Anwaltschaft die einzig angemessene Maßnahme.
Das Bar Standards Board (BSB) begrüßte die Entscheidung und erklärte laut Legal Cheek, die Öffentlichkeit müsse darauf vertrauen können, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten stets wahrheitsgemäß handeln. Der Entzug der Zulassung spiegele die Schwere des Fehlverhaltens wider und betone, wie wichtig Vertrauen und Glaubwürdigkeit im Anwaltsberuf seien, hieß es. Die Entscheidung kann noch angefochten werden.


