Energieintensive Betriebe werden weiter entlastet

Der Finanzausschuss hat am 30.11.2022 den sogenannten Spitzenausgleich zur Entlastung energieintensiver Betriebe um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zu. Mit dem Gesetz sollen die rund 9.000 energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise um rund 1,7 Milliarden Euro entlastet werden.

Kein konkreter Wert zur Erreichung des Ziels festgelegt

Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen nach den Vorgaben des Entwurfs Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren. In dem Gesetzentwurf heißt es, durch die Verlängerung werde die Energiepreissteigerung gedämpft, einer weiter zunehmenden Inflation entgegengewirkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb befindlicher Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland weiterhin gewährleistet. Auf einen konkreten Wert zur Erreichung des Ziels zur Reduzierung der Energieintensität des produzierenden Gewerbes soll für das Jahr 2023 verzichtet werden. Es habe in früheren Jahren eine deutliche Übererfüllung des Zielwerts gegeben. Jetzt sei davon auszugehen, dass die Wirtschaft in emissionsarme Techniken und Energieeffizienz investiert habe.

Nachfolgelösung soll Klimaschutz stärker in den Blick nehmen

Die SPD-Fraktion bezeichnete die Subvention in diesen Zeiten als sinnvoll, auch wenn es sich um eine der klimaschädlichsten Subventionen insgesamt handle. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht es darum, wirtschaftliche Entwicklung und Klimaschutz zusammenzubringen. Die FDP-Fraktion zeigte sich erfreut, dass nunmehr versucht werde, auch langfristige Lösungen zu finden, statt nur jährlich zu verlängern. Die Koalition drängt auf eine Nachfolgelösung, die den Klimaschutz stärker in den Blick nimmt. In einer Protokollerklärung forderte die Koalition die Bundesregierung auf, im ersten Halbjahr 2023 eine Neuregelung der Begünstigungstatbestände für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab dem Jahr 2024 vorzulegen. Die CDU/CSU-Fraktion, die für den Entwurf stimmte, erklärte, man werde sich vermutlich im nächsten Jahr wiedertreffen, um das Gesetz erneut zu verlängern. Eine Nachfolgeregelung traue man dieser Koalition nicht zu.

Stimmen aus der Opposition

AfD und Linke stimmten gegen den Entwurf. Die AfD begrüßte die Verlängerung des Spitzenausgleichs. Aber eine Verlängerung um ein Jahr sei zu wenig. Notwendig seien drei Jahre, um die Preisstabilität zu sichern. Die Fraktion Die Linke erklärte, energieintensive Unternehmen sollten entlastet werden, aber nicht auf diesem Wege. Die Entlastung müsse zielgerichteter erfolgen. Jetzt bestehe die Möglichkeit von Mitnahmeeffekten. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, in dem eine Entlastung aller Bürger sowie der Wirtschaft von den Stromkosten gefordert wurde. Der Spitzenausgleich solle um zwei Jahre statt um ein Jahr verlängert werden.

Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2022.