Junge Frau wurde 13 Meter weit in Feld geschleudert
Die 20-Jährige war zu Fuß auf dem Nachhauseweg von dem damals 18 Jahre alten Fahranfänger auf einer Ortsstraße mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst und laut Anklage durch den Aufprall 13 Meter weit in ein Feld geschleudert worden.
Staatsanwaltschaft legte Berufung ein
Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie hatte für den Angeklagten zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung gefordert. "Wir warten die Urteilsbegründung ab. Unter Umständen werden wir ein neues Gutachten zur Schuldunfähigkeit des Angeklagten fordern", sagte Staatsanwalt Thorsten Seebach am 24.10.2019 auf Anfrage. Geprüft werde noch, ob auch gegen die Urteile für die drei mitangeklagten Mitfahrer des Todesfahrers Berufung eingelegt werde. Sie waren wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen zwischen 1.000 und 2.000 Euro verurteilt worden. Ohne für die Schwerverletzte Hilfe zu holen, hatten sie sich in der Unfallnacht zu Hause schlafen gelegt.
Psychiatrischer Gutachter schloss wegen Volltrunkenheit auf Unzurechnungsfähigkeit
Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten im Prozess wegen dessen Volltrunkenheit als schuldunfähig eingestuft. Daher könne er nicht für die Tötung belangt werden, es bleibe nur die fahrlässige Volltrunkenheit, begründete das Gericht das Urteil.
Scharfe Kritik an Urteil in sozialen Medien
In Hunderten Postings in sozialen Netzwerken kritisierten Internet-User das Urteil scharf. Eine schrieb: "Ich finde es schlimm. Da wird gesoffen, dann ans Steuer gesetzt. Und wenn was passiert, heißt es unzurechnungsfähig."