Längerer Bezug nach Frühgeburt
Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Dieser sogenannte Frühchenmonat soll den Betroffenen mehr Zeit geben, "mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können", wie es im ursprünglichen Gesetzentwurf hieß, der bereits im Februar 2020 bekannt geworden war.
32-Stunden-Woche ohne Verlust von Elterngeld
Geplant ist außerdem, dass Mütter oder Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit arbeiten, dies künftig 32 statt bisher 30 Stunden pro Woche machen dürfen, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. So wird beispielsweise eine Vier-Tage-Woche möglich. Zudem soll es Verbesserungen beim sogenannten Partnerschaftsbonus geben, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten. Die Neuregelungen sollen 2021 in Kraft treten, müssen aber noch durch Bundestag und Bundesrat.
Elterngeld und ElterngeldPlus
Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 und maximal 1.800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden (ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.