Eckpunkte der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind vor allem Dienstleistungen zur Übernahme der bestehenden Software, zur Weiterentwicklung des Postfachs, sowie zur Übernahme des Betriebs und Bereitstellung des Supports. Die Angebotsfrist endet am 02.05.2019.
Redaktion beck-aktuell, 2. April 2019.
Zum Thema im Internet
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Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Aus der Datenbank beck-online
Löschhorn, Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) und zur anwaltlichen Verschwiegenheit, MMR 2018, 204
Siegmund, Das beA von A bis Z, NJW 2017, 3134
Aus dem Nachrichtenarchiv
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