Justiz soll es einfacher mit elektronischen Behördenakten haben

Der Umgang mit elektronischen Behördenakten soll für Gerichte leichter werden. Dazu will das Bundesjustizministerium einheitliche Übermittlungsstandards vorgeben. Einen Verordnungsentwurf dazu hat es nun vorgelegt.

Bisher würden die Akten sehr uneinheitlich und überwiegend ohne maschinenlesbaren Datensatz übermittelt, erläutert das Ministerium. Es will nun für bundesweit einheitliche technische Rahmenbedingungen sorgen, damit die Übermittlung "auch über Ländergrenzen hinweg" funktioniert.

Der Verordnungsentwurf stellt zunächst klar, dass elektronische Akten an Gerichte elektronisch übermittelt werden sollen. Dafür soll grundsätzlich der sichere Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts verwendet werden. Für die Übermittlung wird das Dateiformat PDF festgelegt. Zudem stellt die Verordnung Mindestanforderungen für einen strukturierten maschinenlesbaren Datensatz auf, der einer elektronischen Akte bei der Übermittlung beigefügt werden soll.

Redaktion beck-aktuell, bw, 28. Oktober 2024.