Elektrokassen-Pflicht gegen Steuerbetrug? Bundesfinanzhof muss entscheiden

Bargeldeinnahmen bleiben dem Fiskus oft verborgen - insbesondere, wenn es keine elektronische Kasse gibt. Das ist ein bekannter Missstand. Doch läuft das darauf hinaus, dass der Staat Steuerhinterziehung erleichtert? Ein schwäbischer Wirt und Rechtsanwalt vertritt diese Ansicht und will eine Pflicht für elektronische Registrierkassen durchsetzen. Dafür erhob er zunächst Klage beim Finanzgericht Baden-Württemberg - ohne Erfolg. Nun soll der Bundesfinanzhof entscheiden.

Kommt bald die Pflicht für elektronische Registrierkassen?

Kläger Klaus Baldauf will vor Deutschlands höchstem Finanzgericht eine Pflicht für elektronische Registrierkassen durchsetzen, um "massenhafter Steuerhinterziehung" einen Riegel vorzuschieben. Er warf Staat und Finanzbehörden am Donnerstag bei der Verhandlung vor dem vierten Senat des BFH in München vor, in bargeldintensiven Betrieben wie der Gastronomie Steuerbetrug in Milliardenhöhe zu tolerieren. Das Hauptargument der Klage ist, dass es in Deutschland eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ehrlicher und unehrlicher Betriebe gebe. "Das Klageziel ist die Schaffung von Gleichheit vor dem Recht für vergleichbare Marktteilnehmer", sagte Baldauf. Anders als in Österreich sind in Deutschland nach wie vor "offene Kassen" erlaubt, inklusive der einfachen Tischschublade. Das mache es unehrlichen Betrieben leicht, ihre Einnahmen vor dem Fiskus zu verschleiern, argumentierte der Kläger.

Strukturelles Vollzugsdefizit oder langsam mahlende Mühlen?

Auch die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) sieht große Mängel bei der Besteuerung bargeldintensiver Betriebe - darunter fallen die Gastronomie ebenso wie Einzelhandel oder Spielhallen. "Die Finanzbehörden nehmen Arbeitnehmer und Rentner sehr genau unter die Lupe, aber bei bargeldintensiven Betrieben dauert es manchmal Jahre, bis ein Prüfer kommt", sagte der DSTG-Vorsitzende Thomas Eigenthaler nach der Verhandlung. Baldauf wirft dem Staat deswegen ein strukturelles Vollzugsdefizit vor. Das Bundesfinanzministerium wies das bei der Verhandlung zurück. "Wir sehen kein Vollzugsdefizit", sagte der Vertreter des Ministeriums. Der Beamte verwies darauf, dass der Bund in den vergangenen Jahren umfangreich tätig geworden sei - so müssen elektronische Kassen mittlerweile technisch nachgerüstet werden, um nachträgliche Manipulationen zu verhindern.

Ein Entscheidungstermin steht noch nicht

Die Senatsvorsitzende Monika Jachmann-Michel nannte kein Verkündungsdatum. Sie ließ zumindest Zweifel an der Einschätzung erkennen, dass die Behörden Steuerhinterziehung systematisch tolerieren oder erleichtern. "Wir haben keinerlei Vorgaben für die Finanzverwaltung, in denen steht, ihr dürft nicht prüfen."

Redaktion beck-aktuell, 17. September 2021 (dpa).