Elektrifizierung des Schienenverkehrs: Länder machen Druck

Der Bundesrat plädiert für eine zügige Umsetzung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms "Bund für Elektrifizierung". In einer am 11.10.2019 gefassten Entschließung hat er deutlich gemacht, dass es dabei vor allem um eine direkte Unterstützung des Regionalverkehrs gehen müsse. Die Kosten hierfür solle allein der Bund übernehmen.

Länderkammer fordert eigenständiges bundesfinanziertes Förderprogramm

Weiter erklärt der Bundesrat, dass er ein unabhängiges Förderprogramm erwartet, welches nicht in bestehende Programme eingebunden ist. Eine finanzielle Beteiligung der Länder an dem Programm, beispielsweise über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, lehnt er ab. Derartige Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im Schienenverkehr dürften nicht von der Finanzstärke der Bundesländer abhängen. Maßgeblich müsse vielmehr auch der niedrige Elektrifizierungsgrad bestimmter Bundesländer sein. Zudem sei der Bund kraft Grundgesetzes für die Gewährleistung der Schienenwege verantwortlich und müsse deshalb auch zu 100% für das Förderprogramm aufkommen, betonen die Länder.

Nach bisheriger Rechtslage Kostenbeteiligung der Länder vorgeschrieben

Seit April dieses Jahres setzt eine bundesstaatliche Finanzierung von Förderprogrammen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz voraus, dass sich die jeweiligen Länder an den Kosten beteiligen. Hintergrund ist die Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen des Bundes, auf die sich Bund und Länder im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens im Februar 2019 geeinigt hatten.

Redaktion beck-aktuell, 14. Oktober 2019.

Mehr zum Thema