Eisenreich weist Kritik an Razzia bei Letzter Generation zurück

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat Kritik an der umstrittenen Durchsuchungsaktion bei Umweltaktivisten der Letzten Generation zurückgewiesen. Im Innenausschuss des bayerischen Landtags widersprach er am Mittwoch insbesondere Spekulationen und Mutmaßungen, die CSU-geführte Staatsregierung habe die Aktion aktiv vorangetrieben, um bewusst ein Zeichen zu setzen. "Das Ministerium hat zu den Ermittlungen keine Weisungen erteilt", sagte er.

Rund 170 Beamte durchsuchten Wohnungen und Geschäftsräume

Eisenreich räumte aber ein, dass ein Warnhinweis der Behörden auf einer beschlagnahmten Internetseite zunächst fehlerhaft gewesen sei. Ende Mai hatten rund 170 Beamte bei einer Razzia gegen die Letzte Generation Wohnungen und Geschäftsräume in sieben Bundesländern durchsucht, wie die Generalstaatsanwaltschaft München und das Bayerische Landeskriminalamt mitteilten. Der Tatvorwurf lautet auf Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die Aktivisten bestreiten, kriminell zu sein, obwohl mehrere Mitglieder der Gruppe wegen Straftaten verurteilt wurden, teils zu Haftstrafen. Die Razzia wurde von vielen Seiten als übertrieben kritisiert. Die Gruppe beklagte, ihre Mitglieder fühlten sich wie "Schwerverbrecher behandelt".

Laut Eisenreich Strafanzeige eine Rechtsanwalts Auslöser

Nach Worten Eisenreichs war die Strafanzeige eine Rechtsanwalts Anlass für das Ermittlungsverfahren. Mittlerweile lägen 13 Strafanzeigen gegen Mitglieder der Letzten Generation vor. Der Anfangsverdacht gegen einzelne Mitglieder sei auch von einem unabhängigen Gericht bestätigt, der Durchsuchungsbeschluss von einem unabhängigen Gericht erlassen worden. Das Justizministerium sei über das Verfahren, wie in solchen Fällen üblich, zwar mehrfach informiert worden. Geprüft werde dort aber nur, ob das Handeln der Staatsanwaltschaft vertretbar sei. Und in dem Fall sei man zu der Einschätzung gekommen, dass dieses sogar "gut vertretbar" sei. Es habe aber nur die Berichte gegeben und keine Absprachen, hieß es.

Kritik an Hinweis zur Abschaltung der Internetseite

Viel kritisiert wurde damals zudem die Abschaltung der Internetseite der Gruppierung mit dem Hinweis "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar". Die Behörden mussten hier umgehend zurückrudern und betonten, es bestehe bislang nur ein Anfangsverdacht, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handle. Eisenreich räumte ein, durch die Formulierung sei ein unzutreffender Eindruck entstanden. Die öffentliche Kritik sei deshalb auch berechtigt gewesen. "Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung, selbstverständlich, da gibt es keinen Zweifel." Und das müsse auch für jede Äußerung einer Staatsanwaltschaft gelten.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2023 (dpa).