Einstweilige Verfügung gegen Abtreibungsgesetz in Texas erlassen

Im Kampf um ein äußerst rigides Gesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen im US-Bundesstaat Texas haben Frauenrechtler einen Etappensieg errungen. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge erreichte die Gesundheitsorganisation Planned Parenthood – die sich für sexuelle Aufklärung einsetzt, zu Familienplanung berät und Abtreibungen vornimmt – vor einem texanischen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Anti-Abtreibungs-Organisation.

Planned Parenthood vorläufig vor Klagen geschützt

Planned Parenthood hatte den Berichten zufolge gegen die Organisation "Texas Right to Life" geklagt, weil deren Absichten "unmittelbaren, irreparablen Schaden" für Kliniken und Arbeitnehmer von Planned Parenthood bedeuten würden. "Texas Right to Life" arbeitet an vorderster Front daran, das sogenannte Herzschlag-Gesetz zur Anwendung zu bringen und hat unter anderem eine Webseite eingerichtet, auf der Menschen angeschwärzt werden können. Die einstweilige Verfügung bedeutet nun, dass die Organisation bis auf Weiteres keine Klagen gegen Planned Parenthood einreichen kann.

Keine Abtreibung nach festgestelltem Herzschlag des Fötus

Die Anti-Abtreibungs-Organisation will das neue Gesetz durchsetzen und die Befugnisse von Kliniken einschränken. Das Herzschlag-Gesetz, das am Mittwoch in Kraft getreten war, verbietet Abtreibungen, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind. Eine Ausnahme gibt es nur für medizinische Notfälle. Außergewöhnlich an der Regelung ist vor allem, dass sie Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen jene vorzugehen, die einer Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch helfen. Damit könnte es Klagen gegen eine Reihe von Personen geben – etwa gegen jemanden, der eine Betroffene zu einem Abtreibungstermin fährt, gegen Eltern, die für eine Abtreibung zahlen oder Beschäftigte des Gesundheitswesens.

Redaktion beck-aktuell, 6. September 2021 (dpa).