Europäischer Rat einigt sich auf 55%-Klimaziel für 2030
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Nach Einigungen zum Finanzrahmen und zum Wiederaufbaufond haben sich die 27 EU-Staats- und Regierungschefs im Rahmen des EU-Gipfels in Brüssel am 11.12.2020 nunmehr auch auf ein neues ambitionierteres Klimaziel festgelegt. Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 55% gegenüber 1990 sinken. Umweltorganisationen hatten auf einen noch höheren Wert gedrängt, bisher war eine Absenkung um 40% das Ziel.

55% CO2-Einsparung im Jahr 2030 

Das Ziel des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel war es, eine einstimmige Entscheidung der Staats- und Regierungschefs zu einem ambitionierten EU-Klimaziel für das Jahr 2030 zu erreichen. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, das Klimaziel auf mindestens 55% CO2-Einsparung im Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990 anzuheben. Nach mehrstündigen Verhandlungen konnte sich der Europäische Rat nun auf dieses Ziel einigen.

EU-Haushalt: Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit

Bereits am Abend des 10.12.2020 hatte man sich zum EU-Budget geeinigt: Der Mehrjährige Finanzrahmen und der Wiederaufbaufonds "Next Generation EU" kann nun umgesetzt werden, verknüpft mit einem Rechtsstaatsmechanismus. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sieht die neue Rechtsstaatklausel durch den Kompromiss mit Polen und Ungarn nicht geschwächt. "Es geht kein einziger Fall verloren", stellte die deutsche Politikerin am Freitag nach dem EU-Gipfel in Brüssel fest. In der Erklärung wird unter anderem festgelegt, welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen die Anwendung des Verfahrens zu wehren. Eine davon ist eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof. Ungarn und Polen kündigten bereits an, das Gericht auch einzuschalten. Kritiker fürchten, dass die Anwendung der Rechtsstaatsklausel damit um viele Monate hinausgezögert werden könnte. Von der Leyen betonte, der EuGH sei der Ort, wo EU-Staaten unterschiedliche Auffassungen über Rechtstexte klären lassen könnten. Die Klausel werde vom 1. Januar an gelten, sofern die letzten Abstimmungen planmäßig verliefen. Dann werde die EU-Kommission mögliche Fälle im Rahmen des neuen Mechanismus betrachten. "Wenn ein Bruch der Rechtsstaatlichkeit vorliegt, dann wird dieser Fall aufgenommen." Sobald der EuGH geurteilt habe, würden diese Fälle abgearbeitet.

Kampf gegen den Terrorismus

Der Europäische Rat hat sich auch mit der Bekämpfung von Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus befasst. Um gegen illegale Online-Inhalte vorzugehen, soll nun die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen, wie Online-Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden können.

Gemeinsam gegen die Pandemie

Die Staats- und Regierungschefs hatten auch über die aktuelle Lage der Corona-Pandemie in Europa beraten. Im Zentrum standen dabei die gemeinsamen Koordinierungsbemühungen, insbesondere mit Blick auf mögliche Covid-19-Impfstoffe und Coronatests sowie die bevorstehenden Weihnachts- und Silvesterfeiertage.

Außenpolitische Themen

Die Staats- und Regierungschefs haben sich außerdem mit mehreren außenpolitischen Themen befasst: Wie beim Europäischen Rat im Oktober beschlossen, wurden erneut die Lage im östlichen Mittelmeer und die Beziehungen zur Türkei erörtert. Die EU wird nun neue Sanktionen gegen die Türkei verhängen. Anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Barcelona-Prozesses hat der Europäische Rat eine strategische Aussprache über die südliche Nachbarschaft geführt. Zudem standen die künftigen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten auf der Agenda. Schließlich wurde beschlossen, dass die EU ihre Sanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate verlängert.

Redaktion beck-aktuell, 11. Dezember 2020.