Einspruch auch gegen Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl
Auch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl wird Einspruch beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Am Montag werde ein entsprechender Schriftsatz eingereicht, sagte ein Sprecher von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Senatsinnenverwaltung habe die Rechtsaufsicht über diese Wahl und könne Einspruch einlegen, wenn es Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gebe, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung hätten.
Schließung der Wahllokale wegen fehlender oder falscher Stimmzettel
Am 26.09.2021 war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen. In Berlin hatten die Bürger an dem Tag nicht nur den Bundestag und das Abgeordnetenhaus, sondern auch die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Hinzu kam die Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Parallel dazu fand der Marathon mit vielen Straßensperrungen statt.
Lange Wartezeiten hinderten Wähler an Teilnahme
Es habe teilweise sehr lange Wartezeiten gegeben, sodass in der Folge viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht hätten Gebrauch machen können, hieß es in der Mitteilung des Bundeswahlleiters. Der Einspruch zur Bundestagswahl bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost – also auf die Hälfte der zwölf Berliner Bundestagswahlkreise.
Wahlfehler in zwei Wahlkreisen bei Abgeordnetenhauswahl
Bei der Abgeordnetenhauswahl habe es in zwei von 78 Wahlkreisen in Berlin Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, hieß es. Möglich ist in den beiden Wahlkreisen in Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf nun eine Wiederholung der Wahl. Bundeswahlleiter Thiel hat nach eigenen Angaben zur Prüfung der Vorfälle bei der Bundestagswahl einen Bericht der Berliner Landeswahlleitung angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen hätten die Vorkommnisse wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt hätten. Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein.
Über Neuwahl entscheidet letztlich Bundestag
Ob es wegen der Pannen zu einer Neuwahl in bestimmten Berliner Wahlbezirken kommt oder nicht, entscheidet am Ende der Bundestag. Grundsätzlich können gegen eine Bundestagswahl der Bundeswahlleiter, die Landeswahlleiter und auch alle Wahlberechtigten bis spätestens zwei Monate nach der Wahl Einspruch einlegen. Ansprechpartner ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Dieser prüft, ob Fehler passiert sind, die sich auf die Zusammensetzung des Bundestags ausgewirkt haben könnten oder ob Rechte von Wählerinnen und Wählern oder von Kandidaten verletzt wurden. Der Ausschuss bereitet eine Entscheidung vor und legt sie dem Bundestagsplenum zur Abstimmung vor. Die Frist für einen Einspruch endet am Freitag kommender Woche.