Die Bundesregierung will sogenannte Einschüchterungsklagen erschweren – also unbegründete Verfahren, mit denen kritische Stimmen aus der öffentlichen Debatte gedrängt werden sollen. Solche SLAPP-Klagen ("Strategic Lawsuits Against Public Participation") richten sich etwa gegen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder NGOs. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie hat das Bundesjustizministerium nun veröffentlicht. Es will dabei über die vorgegebenen Mindeststandards hinausgehen: Die neuen Regeln sollen nicht nur bei grenzüberschreitenden, sondern auch bei rein innerstaatlichen Verfahren gelten.
"Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar. Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden – nur weil sie Einzelnen nicht passen", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Das Gesetz sei Ausdruck demokratischer Vorsorge und basiere auf Erfahrungen aus anderen Ländern, erklärte sie weiter.
Geschützt werden sollen laut BJM etwa die Teilnahme an Demonstrationen, die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten, Beiträge in sozialen Netzwerken oder journalistische Recherchen.
Schnelle Gerichtsentscheidungen und höhere Kosten
Künftig sollen Gerichte solche Verfahren auch vorrangig und zügig abweisen können. Auf Antrag der beklagten Person soll das Gericht die Klägerseite verpflichten können, für die voraussichtlichen Prozesskosten einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung Sicherheit zu hinterlegen. Zudem soll das Gericht eine Sanktionsgebühr gegen missbräuchlich klagende Personen verhängen können – bis zur Höhe der regulären Verfahrensgebühr. Erfolgreiche Beklagte sollen ihre Anwaltskosten auch über die gesetzlichen Sätze hinaus erstattet bekommen, sofern diese als angemessen gelten.
Gerichtsentscheidungen in zweiter und dritter Instanz sollen zudem verpflichtend anonymisiert veröffentlicht werden – elektronisch und leicht zugänglich.
Bevor die Neuregelungen in Kraft treten können, muss zunächst das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen. Anschließend ist der Bundestag am Zug. Bis zum 1. August 2025 können Verbände und andere Interessierte zu den Plänen Stellung nehmen.