Erleichterungen für Midi- und Minijobber
Zudem beschloss das Kabinett die Anhebung der Obergrenze für sogenannte Midijobs auf eine Verdienstgrenze von maximal 2.000 Euro monatlich. Derzeit sind es 1.600 Euro. Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets der Ampelkoalition. Beschäftigung knapp über der Minijob-Schwelle mit geringeren Sozialbeiträgen soll erleichtert werden. Heil sagte: "Die stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel belasten die Bürgerinnen und Bürger stark." Mit den Maßnahmen des dritten Entlastungspakets könne ein Teil der gestiegenen Kosten abgefedert werden. Allein durch die Anhebung der Midijob-Grenze würden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt um 1,3 Milliarden Euro entlastet, ohne dabei auf sozialen Schutz verzichten zu müssen. "Damit entlasten wir gezielt Menschen mit geringen Einkommen."
Energiepreispauschale unterliegt der Steuerpflicht
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen. Die Energiepreispauschale wird nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Sie soll jedoch der Steuerpflicht unterliegen, wie das Ministerium weiter mitteilte.