Einmalige Energiepreispauschale für Studierende

Wegen der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise sollen Studierende sowie Fachschüler und Fachschülerinnen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/4536) der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP vor, auf den der Pressedienst des Deutschen Bundestags am 22.11.2022 hinweist.

Entlastung für Studierende

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler seien anspruchsberechtigt. Die Energiepreispauschale erhalten könne, wer am 01.12.2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert sei. Somit umfasse der Gesetzentwurf auch ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ausgenommen von der Einmalzahlung seien allerdings Gaststudierende. Für die Energiepreispauschale seien Ausgaben in Höhe von rund 680 Millionen Euro eingeplant.

Digitale Beantragung 

Das Geld werde zunächst von den Ländern beziehungsweise zuständigen Stellen an die Studierenden sowie Fachschüler und Fachschülerinnen überwiesen. Anschließend werde der Bund die ausgegebenen Mittel bis zum 31.12.2023 an die Länder zurückzahlen. Die Beantragung der Einmalzahlung soll über eine digitale Plattform erfolgen, die Bund und Länder noch erarbeiten müssen. Wann genau die Pauschale ausgezahlt werden wird, ist im Entwurf nicht konkret genannt.

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2022.