Einigung zu Kinderrechten im Grundgesetz erneut vertagt

Die Bundesregierung ringt weiter mit der Opposition um einen Kompromiss zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Wie aus Regierungskreisen zu erfahren war, sind Gespräche zwischen dem Bundesjustizministerium und den Fraktionen der Opposition am 21.05.2021 ohne Lösung auf die Folgewoche vertagt worden. Die genaue Formulierung der neuen Passage, die in Art. 6 GG ergänzt werden soll, bleibt damit umstritten.

Formulierung des Gesetzentwurfs

Nach dem Regierungsentwurf soll das Grundgesetz um folgende Passage ergänzt werden: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Umsetzung des Vorhabens noch vor Sommerpause fraglich

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzunehmen. Nach Beschluss im Bundeskabinett und erster Beratung im Bundestag ist das Vorhaben nun auf dem Weg. Ob es umgesetzt wird, bleibt aber fraglich - auch angesichts der wenigen verbleibenden Sitzungswochen des Bundestags vor der Wahl. Für Grundgesetzänderungen sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die große Koalition ist also auf die Zustimmung der Opposition angewiesen. Grüne, Linke und FDP hatten mehrmals Nachbesserungen an der von der Koalition vorgeschlagenen Formulierung gefordert.

FDP fordert weitergehende Grundgesetzänderung

Teilen der Opposition ist sie nicht scharf genug. Die FDP hatte zusätzlich gefordert, die Grundgesetzänderung mit einer weiteren Verfassungsänderung zu verknüpfen und das Diskriminierungsverbot in Art. 3 GG um das Merkmal der "sexuellen Identität" zu ergänzen. Man habe sich bewegt, um einen Kompromiss zu ermöglichen, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn aber zum Teil bei der Opposition einfach auch andere Zielsetzungen bestehen, nämlich eine Stärkung der Position des Staates zulasten der Familien, dann ist das mit der Union nicht machbar", erklärte Frei. Er werde dennoch bis zum Schluss dafür kämpfen, dass Kinderrechte noch in dieser Legislaturperiode in der Verfassung verankert werden.

Redaktion beck-aktuell, 25. Mai 2021 (dpa).