Einigung im Streit um Freiburger Europa-Park-Stadion

Die Beteiligten im Streit um die Rechtmäßigkeit der für das neue Europa-Park-Stadion in Freiburg erteilten Baugenehmigung haben sich geeinigt. Die klagenden Anwohner akzeptierten die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen für die zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen. Somit kann das neue Fußballstadion im Bundesliga-Spielbetrieb auch für Abend- und Sonntagsspiele genutzt werden. Der Rechtsstreit ist damit beigelegt.

Auswirkungen des Stadionbetriebs sollen abgefedert werden

Der Vergleich geht auf frühere gerichtlich moderierte Einigungsbemühungen zurück und entwickelt diese fort. Er beinhaltet unter anderem einen umfassenden Verzicht der klagenden Anwohner auf ein weiteres Vorgehen gegen das Stadion und den dortigen Spielbetrieb. Im Gegenzug sieht der Vergleich verschiedene Maßnahmen für den Stadtteil Mooswald vor, um den von den klagenden Anwohnern befürchteten Auswirkungen des Stadionbetriebs auf ihr Wohnumfeld vorzubeugen und – soweit sie nicht vermieden werden können – diese auszugleichen. Einzelne Verpflichtungen der Stadt Freiburg bedürfen noch der Zustimmung des Gemeinderats, der hierüber voraussichtlich Ende Februar beraten und entscheiden wird. Der Vergleich ist daher in Teilen widerruflich geschlossen.

Vergleich dient dem Rechtsfrieden

In dem Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht den Verfahrensbeteiligten den nun angenommenen Vergleich unterbreitet hat, weist es darauf hin, dass dem Streit um das neue Stadion ein komplexer innerstädtischer und kommunalpolitischer Konflikt zugrunde liege, der durch eine gerichtliche Entscheidung nicht hätte gelöst werden können. Der Vergleich diene daher dem Rechtsfrieden. Er greife die Befürchtungen der klagenden Anwohner vor einer übermäßigen Belastung ihres Wohnumfeldes auf und stelle zugleich sicher, dass das neue Stadion seiner Bestimmung als Heimstätte eines Bundesligavereins gerecht werden könne.

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2022.